"Eine Bewährungsstrafe ist natürlich auf den ersten Blick viel zu milde, bedenkt man, dass es hier um ein Tierleben ging, welches auf grausame Art und Weise und vorsätzlich beendet wurde. Jedoch ist die Strafe im Vergleich zu ähnlichen Tierquälerei-Vergehen hoch ausgefallen. Sicher würden wir uns wünschen, dass das Leben eines Tieres nach deutschem Recht mehr Wert ist, aber zumindest haben die Verantwortlichen gezeigt, dass Tierquälerei in Deutschland nicht mehr als Kavaliersdelikt straffrei durchgeht."
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PETA hatte im Dezember 2010 Anzeige gegen den Rentner Ernst K. (73) erstattet, der Berichten zufolge am Heiligabend auf seinem Grundstück in Moosach einen Kater auf grausame Weise zu Tode quälte. Presseberichten nach sperrte er das Tier in eine Marderfalle und richtete immer wieder einen starken Wasserstrahl darauf, bis Nachbarn die Polizei riefen. Nur zögerlich brachte er den Beamten das Tier, welches der Rentner - mehr tot als lebendig - in einen Müllsack gesteckt hatte. Aufgrund dieser skrupellosen Grausamkeit erstattet PETA, neben der Staatsanwaltschaft und dem Katzenbesitzer, Anzeige gegen Ernst K. und fordert eine harte Strafe. Katzen gehören zu den am häufigsten missbrauchten "Heimtieren", weiß PETA. Die Tiere werden angeschossen, in Fallen gefangen oder mutwillig gequält. Die Höchststrafe für Tierschutzdelikte liegt bei 3 Jahren Freiheitsstrafe, eine Strafandrohung, die bislang nie verhängt wurde.