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BWF Stiftung: Vermittler stehen nicht in der Haftung

(lifePR) (München, )
Noch immer ist unklar, was mit dem Geld der Anleger der BWF-Stiftung passiert ist. Das teilte der Insolvenzverwalter bei der Gläubigerversammlung des Trägervereins der BWF-Stiftung, dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT), mit. Dementsprechend werde sich das Insolvenzverfahren hinziehen.

„Dennoch sollten die Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren form- und fristgerecht anmelden“, empfiehlt der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Kanzlei Peres & Partner. Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche sollten nach der Verhaftung vier mutmaßlicher Drahtzieher im BWF-Skandal, u.a. wegen Betrugsverdacht, die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen abgewartet werden. Der falsche Weg ist es nach Sochureks Ansicht, die Vermittler in die Haftung zu nehmen. „Es ist immer wieder zu lesen, dass die Vermittler Provisionen in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Anlagesumme erhalten hätten und die Anleger darüber hätten aufklären müssen. Das trifft aber nicht auf alle Vermittler zu“, so Rechtsanwalt Sochurek, der bereits eine Vermittlergruppe vertritt, die eine übliche Provision in Höhe von 7,5 Prozent erhalten hat.

Auch einen weiteren Punkt für eine angebliche Vermittlerhaftung – die mangelnde Plausibilität der Anlage – entkräftet Sochurek. Den Vermittlern wurden sogar Gutachten vorgelegt, wonach es sich beim BWF-Gold nicht um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gehandelt habe. Daher kann den Vermittlern auch kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorgeworfen werden. „Der Skandal liegt nicht in einer fehlerhaften Anlageberatung durch die Vermittler, sondern in dem mutmaßlichen Betrug. Hier sollte auch bei Schadensersatzansprüchen angesetzt werden“, so Sochurek. Ferner liegt der Sozietät ein Gutachten von KPMG vor.

Nicht verwundert ist er, dass verschiedene Anwälte auch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler geltend machen wollen und offenbar auch schon Klagen eingereicht haben. „Die dürften aber ins Leere laufen“, sagt Sochurek, der bereits in zahlreichen Fällen Anlegerklagen erfolgreich abgewehrt hat, zuletzt betreffend Infinus oder Proven Oil Canada. Zur Bündelung der Interessen der BWF-Vermittler hat Sochurek auf seiner Vermittlerplattform www.finanzberaterhaftung.de eine Vermittlervereinigung gegründet, wie er dies schon in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert hat betreffend anderer fehlgeschlagener Anlagen.

Mehr Informationen: http://www.finanzberaterhaftung.de/...

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Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

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