Als erste gesetzliche Krankenkasse trägt die mhplus damit den Bedürfnissen der Betroffenen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. Denn bislang ist die Lichttherapie keine Kassenleistung, obwohl der Nutzen in Untersuchungen mit Betroffenen belegt werden konnte. Darüber hinaus ist die Lichttherapie auch Bestandteil ärztlicher Behandlungsempfehlungen bei Winterdepression. So ist auch die Bedeutung des Lichtes für die Ausschüttung des "Glückshormons" Serotonin bekannt. Ein sonnenarmer Winter - wie der vergangene - oder die fehlende Möglichkeit, sich im Winterhalbjahr ausreichend im Freien zu bewegen, können das Leiden verstärken. Wichtig ist jedoch, dass ein Facharzt die Diagnose trifft und über die Art der Behandlung entscheidet.
Verordnung durch den Facharzt
Fachärzte für Psychiatrie, psychosomatische Medizin oder Nervenheilkunde können bei den Betroffenen während der akuten Erkrankung spezielle Lichttherapiegeräte für die Behandlung der Winterdepression einsetzen. Diese speziellen Lichttherapiegeräte kann der behandelnde Facharzt künftig zu Lasten der mhplus verordnen, wenn die Diagnose ein saisonales Muster bestätigt. Das heißt, die Erkrankung wird innerhalb zweier aufeinander folgender Winter diagnostiziert: zum Beispiel in den Monaten Januar bis März und Oktober bis Dezember desselben Jahres. Der Versicherte kann sich dann ein geeignetes Lichttherapiegerät selbst beschaffen. Verordnungsfähig sind CE-zertifizierte Lichttherapiegeräte, mit einer Lichtintensität zwischen 2.500 und 10.000 Lux. 80 Prozent der Kosten für die Anschaffung übernimmt die mhplus bis zu einem Maximum von 150 Euro. Hierzu legt der Versicherte einfach die Geräterechnung und die ärztliche Verordnung vor.