Beim Benutzen des Gehweges mit dem Fahrrad gilt natürlich besondere Vorsicht. Rowdyhaftes Fahren ist ebenso wenig erlaubt wie das Behindern von Fußgängern, für die der Bürgersteig eigentlich da ist. Allerdings kritisierte der KS, dass die Begleitperson mindestens 16 Jahre alt sein muss. Wenn also ein 15-jähriger Gymnasiast seine siebenjährige Schwester zur Grundschule begleitet, darf er nicht mit auf dem Bürgersteig fahren. Das ist weltfremd.
Dürfen Eltern auf dem Gehweg radeln?
KS: Ja, wenn sie Kinder unter acht Jahren begleiten
Beim Benutzen des Gehweges mit dem Fahrrad gilt natürlich besondere Vorsicht. Rowdyhaftes Fahren ist ebenso wenig erlaubt wie das Behindern von Fußgängern, für die der Bürgersteig eigentlich da ist. Allerdings kritisierte der KS, dass die Begleitperson mindestens 16 Jahre alt sein muss. Wenn also ein 15-jähriger Gymnasiast seine siebenjährige Schwester zur Grundschule begleitet, darf er nicht mit auf dem Bürgersteig fahren. Das ist weltfremd.