Nach Beobachtungen des KS ist in diesem Zusammenhang aber weitgehend unbekannt, dass der Fahrzeughalter bei einem Umzug trotzdem unverzüglich mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur zuständigen Zulassungsbehörde am neuen Wohnort gehen muss, um das Fahrzeug auf die neue Adresse umzuschreiben. Dabei muss er sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.
Bei Umzug Kfz-Kennzeichen mitnehmen
KS: Trotzdem ist Umschreibung weiterhin erforderlich
Nach Beobachtungen des KS ist in diesem Zusammenhang aber weitgehend unbekannt, dass der Fahrzeughalter bei einem Umzug trotzdem unverzüglich mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur zuständigen Zulassungsbehörde am neuen Wohnort gehen muss, um das Fahrzeug auf die neue Adresse umzuschreiben. Dabei muss er sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.