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Kölner Pensionskasse VVaG i.L.

Erhöhung der Förderung der betrieblichen Altersversorgung

(lifePR) (Köln, )
Der Gesetzgeber hat die Fördermöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erweitert. Jeder Arbeitnehmer kann ab sofort 242 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei für den Ruhestand ansparen.

Zum 01. Januar 2015 hat sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf 72.600 Euro erhöht. Damit steigt auch der geförderte Höchstbetrag, mit dem Arbeitnehmer jeden Monat in der bAV vorsorgen können. Bis zu 242 Euro können vom Einkommen steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente umgewandelt werden - beispielsweise bei einer Pensionskasse. Im letzten Jahr lag die Grenze noch bei 238 Euro.

"Für die allermeisten Arbeitnehmer ist die Entgeltumwandlung die attraktivste Vorsorgeart. In der Regel lässt sich dabei eine Förderung von 50 Prozent erzielen, die Rendite des Sparvorgangs verdoppelt sich, erklärt Christof Heinrich, Vorstandssprecher der Kölner Pensionskasse VVaG.

Die jüngste Untersuchung des Arbeits- und Sozialministeriums zeigt wieder, dass in kleinen und mittelgroßen Betrieben die Belegschaften nichts über ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wissen. Auch über die Möglichkeit, beim Wechsel in ein anderes Unternehmen einen bestehenden Vertrag mitnehmen zu können, herrscht oft Unkenntnis. Hier ergeben sich vielfach lohnende Beratungsansätze.

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Kölner Pensionskasse VVaG i.L.

Die Kölner Pensionskasse ist eine branchenungebundene Pensionskasse, die allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern offen steht. Sie wurde im Jahr 2002 gegründet und kann zusammen mit Ihrer Gründerin auf über 60 Jahre Erfahrung in der betrieblichen und privaten Altersversorgung zurückgreifen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG "gehört" die Kölner Pensionskasse ihren Mitgliedern. Die erwirtschafteten Überschüsse der Kasse stehen ausschließlich den Versicherten des Versicherungsvereins zu.

In die Tarife der Kölner Pensionskasse sind keine Abschlussprovisionen eingerechnet ("ungezillmerte Tarife"). Den Versicherten steht damit ab dem ersten Beitrag ein hohes Vertragsguthaben von mindestens 92 Prozent der gezahlten Beiträge zur Verfügung. Damit ist bei der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach, ein unverfallbarer Anspruch ab Versicherungsbeginn gegeben. Beschäftigungsverhältnisse bestehen durchschnittlich fünf Jahre, daher ist diese besondere Produkteigenschaft für Mitarbeiter und Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung.

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