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Kein übereilter Kassenwechsel wegen Zusatzbeiträgen –

Aufsichtsbehörde bestätigt Einschätzung von Experten

(lifePR) (Frankfurt, )
Wegen der Einführung von Zusatzbeiträgen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sollten Versicherte nicht übereilt die Kasse wechseln. Diese Einschätzung der unabhängigen Experten des Online-Dienstes www.gesetzlicheKrankenkassen.de wurde nun vom Bundesversicherungsamtes, der Aufsichtsbehörde zahlreicher Gesetzlicher Krankenkassen, bestätigt.

Keine übereilten Entscheidungen treffen

„Die Erhebung eines Zusatzbeitrags sollte allein kein Grund zu einem überstürzten Kassenwechsel sein“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das Portal www.gesetzlicheKrankenkassen.de betreibt. Vielmehr sollten die Versicherten auch immer darauf achten, was die Kasse an Leistungen bietet. „Kassen, die mit niedrigen Zusatzbeiträgen locken, müssen möglicherweise Leistungskürzungen vornehmen, um diesen niedrigen Zusatzbeitrag überhaupt darstellen zu können“, warnt Adolph. Mit der Bekanntgabe solcher Leistungskürzungen ist jedoch erst im Januar 2015 zu rechnen. Thomas Adolph: „Es gibt daher aktuell ein hohes Risiko für Fehlentscheidungen“. Besser sei es, zunächst einmal abzuwarten und keine übereilten Entscheidungen zu treffen. „Eine Kündigung ist ohnehin jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich, wenn man seit mehr als 18 Monaten bei seiner aktuellen Kasse versichert ist“, so Adolph. Dies hatte unlängst auch das Bundesversicherungsamt geraten.

Was bedeutet „Sonderkündigungsrecht?“

Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein sogenanntes „Sonderkündigungsrecht“. Sie können ihre Mitgliedschaft kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Allerdings bleibt auch bei der Sonderkündigung die Kündigungsfrist von zwei Monaten, wie auch bei einer regulären Kündigung, erhalten. Auch die Sonderkündigung wird also erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam und nicht früher.
Das Sonderkündigungsrecht hebt auch nicht die Verpflichtung auf, den Zusatzbeitrag bis zum Wechsel in die neue Kasse zu zahlen. Somit ist das Sonderkündigungsrecht eigentlich nur für Kassenmitglieder von Interesse, die weniger als 18 Monate bei ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind.
Wer bereits länger als diese 18 Monate Mitglied seiner aktuellen Kasse ist, kann auch regulär kündigen und dies jederzeit – nicht nur bei Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags.
Daher sollten Gesetzlich Versicherte erst einmal Ruhe bewahren und in Ruhe das Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Krankenkasse prüfen. Denn wer jetzt seine Kasse wechselt, bleibt dann für 18 Monate an die neue Kasse gebunden, es sei denn, diese führt innerhalb dieses Zeitraums einen Zusatzbeitrag neu ein oder erhöht einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag. Dann hat das Kassenmitglied erneut ein Sonderkündigungsrecht.

Höhere Zusatzbeiträge wahrscheinlich erst zum Jahresende

Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 15,5 auf dann 14,6 Prozent abgesenkt. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Für viele Krankenkassen wird dies aber nicht ausreichend sein. Sie müssen dann einen Zusatzbeitrag erheben, der vom Versicherten alleine zu tragen ist. Mit der Einführung oder Erhöhung eines solchen Zusatzbeitrags erhalten betroffene Mitglieder, zusätzlich zur regulären Kündigungsmöglichkeit nach 18 Monaten Mitgliedschaft, ein Sonderkündigungsrecht.

Der Schätzerkreis aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums, der Gesetzlichen Krankenversicherung und des Bundesversicherungsamtes geht von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent aus. Kassen, die diesen durchschnittlichen Beitragssatz erheben, würden somit für die Versicherten genausoviel Beitrag kosten wie auch derzeit schon. Bislang haben nur Krankenkassen ihren künftigen Zusatzbeitrag bekannt gegeben, die unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegen. Die Experten von www.gesetzlicheKrankenkassen.de gehen aber davon aus, dass die Krankenkassen, die höhere Zusatzbeiträge erheben müssen, diese erst zum Jahresende bekannt geben werden.

Wichtig: Nicht nur der künftige Beitrag, auch die Leistungen der Kasse zählen
Wer an einen Wechsel seiner Krankenkasse denkt, sollte sich informieren, welche Kasse auch die Leistungen anbietet, die für ihn von Interesse sind. Denn es geht ja nicht nur ums Geld, sondern auch um eine optimale Versorgung im Sinne des Versicherten.
Nutzer der Online-Plattform www.gesetzlicheKrankenkassen.de können direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenkassen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten. Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen werden als "Informationsblatt zur Krankenkasse" zum Download kostenfrei angeboten.

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gesetzlicheKrankenkassen.de

Kassensuche GmbH

Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin der führenden Online-Plattform zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlicheKrankenkassen.de sowie des Vermittlerportals www.makleraktiv.de.
Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar.
Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de, auf deren Seiten die interaktive Krankenkassensuche ebenfalls bereits eingebunden ist.

Weitere Informationen für Journalisten finden Sie unter: http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/...

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