Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 536236

Hessische Krankenhausgesellschaft e. V Frankfurter Str. 10-14 65760 Eschborn, Deutschland http://www.hkg-online.de
Ansprechpartner:in Herr Hans Ditzel +49 6196 409961
Logo der Firma Hessische Krankenhausgesellschaft e. V
Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Hessische Krankenhausgesellschaft begrüßt Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Kommunalinvestitionsförderungsfonds: Krankenhäuser explizit im Förderbereich enthalten / Appell an Hessische Landesregierung

(lifePR) (Eschborn, )
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), der Verband der Krankenhäuser in Hessen, begrüßt ausdrücklich, dass die Krankenhäuser in dem von der Bundesregierung geplanten Kommunalinvestitionsförderungsfonds explizit als Teil der förderfähigen Infrastruktur genannt werden, und zwar an erster Stelle.

Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan bis 2019 beschlossen. Insbesondere wurde vereinbart, noch in diesem Jahr ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zu errichten. Der Fonds soll die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 unterstützen, damit diese mehr Geld etwa für die Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau örtlicher Infrastruktur ausgeben können. Die Förderung umfasst die Bereiche Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur und Klimaschutz. Auch die Krankenhäuser sind explizit in dem Förderbereich "Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur" eingeschlossen. Gesetzesgrundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern", dessen abschließende 2. und 3. Lesung im Bundestag voraussichtlich am 22. Mai 2015 stattfinden wird. Nach Zustimmung des Bunderates Anfang Juni könnte das Gesetz dann in Kraft treten.

Die Verteilung der Fördermittel innerhalb des jeweiligen Bundeslandes obliegt den Ländern. Nach derzeitigem Stand entfiele auf Hessen ein Fördervolumen von 317.138.500 Euro aus dem Fonds. "Wir sehen es als notwendig an, dass die Hessische Landesregierung die Investitionsbedürfnisse der Krankenhäuser in Hessen bei der Umsetzung des Förderprogramms in besonderem Maße berücksichtigt", erklärt der Geschäftsführende Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Rainer Greunke. "Wir hoffen, dass möglichst viel aus diesem Topf bei den Krankenhäusern ankommt, denn auch in Hessen ist die Krankenhausinvestitionsförderung, zu der die Bundesländer per Gesetz verpflichtet sind, absolut unzureichend; jährlich fehlen uns rund 150 Mio. Euro", so Greunke, der dies als Appell an die Landesregierung verstanden haben möchte, zumal die Krankenhäuser an erster Stelle der förderungsfähigen Infrastruktur genannt werden.

Positiv am Kommunalinvestitionsförderungsfonds bewertet die Hessische Krankenhausgesellschaft, dass dem Gesetzentwurf zur Folge die Finanzhilfen trägerneutral gewährt und damit alle Investitionsvorhaben kommunaler, frei-gemeinnütziger und privater Krankenhausträger gefördert werden können, die für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung notwendig sind. Die Finanzhilfen können auch für Investitionen auf der Grundlage von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP-Finanzierung) verwendet werden.

Website Promotion

Website Promotion

Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.