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HKG zum Referentenentwurf zur Krankenhausreform

Den Patienten mehr Qualität versprochen, aber das Gegenteil wird der Fall sein / Negative Folgen für die Patientenversorgung sind zwangsläufig

(lifePR) (Eschborn, )
Das erklärte Ziel der von der Regierungskoalition in Berlin beabsichtigten Krankenhausreform war, dass die Krankenhäuser in Deutschland auch in Zukunft hohe medizinische Qualität bieten können und sicher und gut für die Patienten erreichbar sind. "Dies ist ein positiver Ansatz, denn die Menschen in unserem Land wollen eine gute medizinische Versorgung im Krankenhaus: Eine qualitativ hochwertige und sichere Behandlung nach aktuellem medizinischen Standard, eine gute Pflege, eine moderne Medizintechnik und einen schnellen Zugang zur Behandlung. Und darauf haben Sie auch einen Anspruch. Leider wird das, was nun vorgelegt worden ist, diesem Ziel nicht gerecht, vielmehr droht eher das Gegenteil", mit diesen Worten kommentiert der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Dieter Bartsch, den von der Berliner Regierungskoalition vorgelegten Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz - KHSG).

Die Krankenhäuser in Hessen wollen Behandlungssicherheit und Qualität für ihre Patienten, und sie stehen auch hierfür. Dies wird nicht zuletzt durch die von ihnen gemeinsam mit ihrem Verband - der Hessischen Krankenhausgesellschaft - und dem Hessischen Sozialministerium im vergangenen Jahr gestartete Initiative "Patientensicherheit und Qualität in Hessen" bewiesen. Hierfür braucht es aber auch die entsprechenden Ressourcen, an vorderster Stelle gut qualifiziertes Personal in genügender Zahl sowie eine zeitgemäße bauliche und medizintechnische Ausstattung. Und dies wiederum erfordert, dass den Krankenhäusern für die Entlastung ihres ohnehin hochbelasteten Personals die erforderlichen finanziellen Mittel sowie eine ausreichende Investitionsförderung zur Verfügung gestellt werden.

Die von der Regierung angekündigte Krankenhausreform, die nun in den Gesetzentwurf eingemündet ist, hat finanzielle Hilfen für die schon seit Jahren unterfinanzierten Krankenhäuser in Deutschland in Aussicht gestellt. Was nun herauskommt, ist exakt das Gegenteil, denn die Kliniken werden in der Regelversorgung in der Tendenz finanziell eher schlechter gestellt als bisher. Darüber dürfen auch punktuelle Verbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung, z. B. für die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben von Zentren sowie für Mehrkosten infolge quasigesetzlicher Vorgaben (z. B. G-BA-Beschlüsse) oder das geplante Pflegestellenförderprogramm nicht hinwegtäuschen. "Es ist völlig absurd, wenn für das Pflegestellenförderprogramm gestreckt über einen Zeitraum von 3 Jahren 660 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, und auf der anderen Seite durch Wegfall des in 2013 zur Unterstützung der Krankenhäuser eingeführten Versorgungszuschlags den Kliniken jährlich 600 Mio. Euro entzogen werden", so Bartsch. Hinzu kommt, dass über das Förderprogramm finanzierte Pflegekräfte in Krankenhäusern nicht auf Intensivstationen eingesetzt werden dürfen sollen - also ausgerechnet dort nicht, wo sie aktuell am meisten benötigt werden. Und um auch einmal die Dimensionen zu verdeutlichen: Mit dem Pflegestellenförderprogramm könnten im Durchschnitt in Deutschland in jedem Krankenhaus gerade einmal 2 - 3 Krankenpfleger zusätzlich finanziert werden, und das nur wenn das Krankenhaus in der Lage ist, 10 % der zusätzlichen Personalkosten selbst aufzubringen. Hierzu Bartsch: "Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber nun auf der einen Seite eine Verschärfung der Qualitätsregeln will, auf der anderen Seite aber gleichzeitig bei der Vergütung der Behandlungsleistungen absenkend bzw. dämpfend an der Preisschraube dreht. Der Schwerpunkt Patientensicherheit und Qualität findet unsere volle Unterstützung, doch eine parallele Preisreduzierung erhöht den Druck auf das schon jetzt hochbelastete Personal. Wenn immer weniger Mitarbeiter für immer mehr Patienten sorgen müssen, so wirkt das negativ auf die Qualität".

Sowohl aus Krankenhaussicht aber auch aus dem Blickwinkel der Interessen der Patienten ist der Entwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes insgesamt enttäuschend. Mehr als bedauerlich ist, dass das Problem der unzureichenden Vergütung der Behandlungsleistungen nicht wirklich gelöst wird und deshalb auch weiterhin Mittel für die Beschäftigung einer ausreichenden Zahl von Mitarbeitern fehlen. Das ebenso schwerwiegende Problem der insuffizienten staatlichen Investitionsförderung wird sogar völlig ausgeklammert. Wenn das Gesetz so kommt, wie es sich aus dem Entwurf abzeichnet, so sind negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung unvermeidbar. Dies sind konkret: Längere Wartezeiten bis zur Behandlung, noch stärker belastete Mitarbeiter und weniger Zeit für die Patienten. Auch der Weg zum Krankenhaus könnte für die Bürgerinnen und Bürger länger werden, denn im Endeffekt hat das Krankenhaus-Strukturgesetz eher den Charakter eines Krankenhaus-Schließungsgesetzes.

"Der Entwurf bedarf intensiver Diskussion und einer Anpassung zum Wohl der Patienten. Wir sehen es als unsere Verantwortung an, hierfür alles Erdenkliche zu tun, und werden deshalb unseren Dialog mit der Politik intensivieren. Wenn die Politik der Meinung ist, dass es zu viele Krankenhäuser gibt und man eine bessere Qualität mit weniger Geld und weniger Krankenhäusern erreichen kann, so kann das auch daran liegen, dass man in Berlin weit weg von den Problemen vor Ort ist - auf jeden Fall weiter weg, als die Verantwortlichen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, die 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für die Patienten da sind. Eine Verschlechterung der Patientenversorgung werden wir auf keinen Fall hinnehmen und uns deshalb für eine faire Finanzierung der Kliniken weiterhin entschieden einsetzen", so HKG-Präsident Dieter Bartsch gegenüber der Presse.

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Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

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