Hintergrund ist die Europäische Bauprodukteverordnung. Sie gilt seit dem 1. Juli 2013. Sie besagt, dass wer mit Bauprodukten handelt, diese auch kennzeichnen muss. Das bedeutet, dass künftig alle Produkte die in Europa hergestellt oder gehandelt werden, ein CE-Kennzeichen tragen müssen. Die Grundlage für eine CE-Kennzeichnung ist die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 durch eine anerkannte Prüfstelle.
Für alle Stahl- und Metallbaubetriebe hat diese Regelung weitreichende Konsequenzen, denn zum 30.06.2014 läuft die Übergangphase für die Einführung der DIN EN 1090 ab. Die Zertifizierung ist ein Serviceangebot der Handwerkskammer Dresden an ihre Mitgliedsbetriebe, um sie fit für die Anforderungen des Marktes zu machen, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Brzezinski. Allerdings sollten sich die Betriebe zeitnah melden, da derzeit Hochbetrieb in der Prüfstelle herrscht.
Um Schweißarbeiten im Bereich der Bauaufsicht zertifizieren zu können, muss die Prüfstelle der Handwerkskammer Dresden eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle und eine Notifizierung durch das Deutsche Institut für Bautechnik nachweisen. "Natürlich macht es uns auch ein wenig stolz, als deutschlandweit erste Handwerkskammer eine Akkreditierung und Notifizierung für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 erhalten zu haben. Damit stehen wir als anerkannte Stelle bereit für die Betriebe, bei denen derzeit ein sehr großer Zertifizierungsbedarf besteht", sagte Dr. Andreas Brzezinski.