Unsicherheiten waren im Vorfeld der heutigen Entscheidung entstanden, weil nach der Schadensrichtlinie des Freistaates 50 Prozent der entstandenen Schäden gedeckt werden sollten, gleichzeitig jedoch durch den Bund eine Deckung von bis zu 80 Prozent in Aussicht gestellt wurde. "Dadurch haben offenbar viele Betriebe noch abgewartet, einen Antrag zu stellen. Hinzu kommt, dass auch die Begutachtung der Schäden durch einen Experten Zeit braucht", so Dittrich.
Nach Mitteilung der Sächsischen Staatskanzlei können Privathaushalte und Unternehmen nach der heutigen Entscheidung aus dem Fluthilfe-Fonds Schäden bis zur Höhe von 80 Prozent ersetzt bekommen. Sachsen steht nach dem jetzt beschlossenen Verteilungsschlüssel 28,78 Prozent des gesamten Fonds zu, das sind rund 1,7 Milliarden Euro.
Im Kammerbezirk Dresden, der die Landkreise Meißen, Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz - Osterzgebirge und die Stadt Dresden umfasst, haben rund 400 Handwerksbetriebe Schäden gemeldet.