Entsprechende Leistungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen bislang nicht enthalten. Mit der Einbeziehung der professionellen Zahnreinigung in den Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen wird eine zentrale Lücke geschlossen. Eine Professionelle Zahnreinigung ist keine Behandlungsleistung, die per se bei jedem Patienten und in einer immer gleichen Form und Frequenz notwendig ist. Wie alle präventiven und therapeutischen Leistungen unterliegt sie der Diagnosestellung durch den Zahnarzt. Ebenso einer individuellen Risikoabschätzung und einer Durchführung, die sich an den Erfordernissen, aber auch den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Patienten bemisst.
Die aktuelle Datenlage ergibt bei einem Großteil aller Patienten die Notwendigkeit einer PZR. Sei es als Teil eines präventiven Behandlungsansatzes zur Vermeidung der Entwicklung parodontaler Probleme oder als therapeutische Maßnahme im Sinne der Vorbereitung einer systematischen Parodontalbehandlung, bzw. als Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) zur Sicherstellung des Behandlungserfolges nach Abschluss der Parodontalbehandlung.
Um den Therapieerfolg zu gewährleisten ist es aus unserer Sicht notwendig, dass die Ausführung einer Professionellen Zahnreinigung ausschließlich an gut qualifiziertes und stetig weitergebildetes Personal delegiert wird. Hierbei ist die Entfernung aller klinisch erreichbaren Beläge zwingend erforderlich. Bei der Durchführung bieten Qualitätsstandards, wie sie im goDentis-Qualitätskompendium Band I niedergelegt sind, eine Orientierung.
Diese Einschätzung der Notwendigkeit und des medizinischen Nutzens der PZR bestätigt die aktuellen Pressemitteilungen der Bundeszahnärztekammer. (www.bzaek.de/presse).
Dr. Thomas Kiesel
Geschäftsführer goDentis, Zahnarzt
Zahnarzt für öffentl. Gesundheitswesen
Dr. Björn Eggert
Geschäftsführer goDentis, Zahnarzt
dipl. Gesundheitsökonom