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Wann können Prozesse in Deutschland in englischer Sprache geführt werden?

(lifePR) (Berlin, )
Gegenwärtig unternimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass deutsche Zivilprozesse zwischen Unternehmen auch in englischer Sprache geführt werden können. Dies ist dann von Vorteil, wenn die Prozessparteien aus verschiedenen Ländern stammen und Englisch für sie die einzige gemeinsame Sprache ist, Verträge in englischer Sprache abgefasst und die Korrespondenz ebenfalls auf Englisch geführt worden ist.

Bisher sehen viele internationale Verträge für Streitigkeiten die private Schiedsgerichtsbarkeit vor. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen trägt dieser Entwicklung Rechnung und er bezweckt, dass Unternehmen wieder häufiger deutsche staatliche Gerichte als zuständig vereinbaren, wenn sie Streitigkeiten nicht auf andere Weise beilegen können.

Sowohl auf der Ebene der ersten Instanz vor den Landgerichten wie auch im Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten soll Englisch als alternative Gerichtssprache eingeführt werden. Für Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gilt diese Vorschrift nicht zwingend. Der Gesetzentwurf ist bereits im Bundestag eingebracht worden, wann darüber abgestimmt wird, ist noch nicht bekannt. Ein entsprechender Entwurf lag auch bereits dem vorherigen Bundestag vor, wurde aber nicht mehr rechtzeitig verabschiedet. Vertragsparteien, für die eine solche Zuständigkeit attraktiv ist, können dies bei der Formulierung von Gerichtsstandsklauseln berücksichtigen.

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