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Türöffner für das Risiko: Die Volks- und Raiffeisenbanken und die Geschäfte der DZ-Bank

(lifePR) (München, )
Besonders im süddeutschen Raum hat die DZ-Bank Privat- und Firmenkunden teils hochspekulative Swaps empfohlen. Dabei benutzte die Bank das Netz ihrer Genossenschaftsbanken als Vertrieb.

Zur „Absicherung, Optimierung oder Verbilligung einer Finanzierung“ empfahlen die oft ahnungslosen Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden häufig den Abschluss eines Swaps. Auf den vorgebrachten Einwand der Kunden, man kenne sich mit solchen Produkten nicht aus, reagierten die Berater prompt. Sie erklärten, es könne nicht schaden, sich einfach einmal anzuhören, worum es gehe. War das Interesse beim Kunden geweckt, wurde ein Beratungstermin mit einem „Swap-Spezialisten“ der DZ-Bank vereinbart. Der persönliche, oft langjährige und vertrauensvolle Kontakt der Kundenberater vor Ort machte es der DZ-Bank leicht, Kunden für ihre Verkaufsveranstaltungen zu akquirieren. Häufig allerdings waren sich die Kundenberater der Volks- und Raiffeisenbanken nicht im Klaren darüber, welchem Risiko sie ihre Kunden aussetzten.

Die empfohlene Palette an Swaps war groß. Gerne und oft wurden der Zins- und Währungsswap (auch Cross Currency Swap) und der Zins Garant Plus (auch Currency Related Swap) empfohlen. Diesen Swaps fehlt die Eignung zur „Optimierung“ einer Finanzierung komplett. Es handelt sich um hochspekulative und riskante Finanzprodukte, die keinerlei Einfluss auf bestehende Finanzierungen haben.

Über die Verlustrisiken und den anfänglichen negativen Marktwert hat die DZ-Bank oft nicht ausreichend aufgeklärt. Damit machte sie sich nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.03.2011, Az. ZR XI 33/10) schadensersatzpflichtig. Eine Bank ist verpflichtet, ihre Kunden über die Eigenschaften eines von ihr empfohlenen Finanzprodukts umfassend und verständlich aufzuklären. Dies hat zuletzt auch das Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 12.05.2014 bestätigt. Die DZ-Bank wurde zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt.

Viele geschädigte Kunden scheuen aus verständlichen Gründen eine Auseinandersetzung mit der Bank. Das Geschäftsverhältnis zu ihrer Volks- oder Raiffeisenbank ist in der Regel nach wie vor gut. Man möchte, auch wegen laufender Kredite, das Verhältnis nicht belasten. Die Sorge, Kunden würden mit einer Klage gegen die DZ-Bank ihr Verhältnis zur Volks- oder Raiffeisenbank belasten, ist nach unserer Einschätzung meist unbegründet. Denn einzig die DZ-Bank war die beratende Bank, damit geht der Geschädigte auch lediglich gegen die DZ-Bank vor. Ein Einfluss auf die Beziehung zur Volks- oder Raiffeisenbank ist unwahrscheinlich. Auch den Volks- und Raiffeisenbanken ist in der Regel an einer weiterhin harmonischen Kundenbeziehung und –bindung gelegen. Da Schadensersatzansprüche gegen die DZ-Bank Ende 2014 zu verjähren drohen, ist eine zeitnahe Prüfung unerlässlich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwältin Ina Klingler
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

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