Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 379630

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Rechtsprechung uneinig: Autofahrer können nach Blitzer „davonkommen“

(lifePR) (Berlin, )
Der technische Fortschritt macht bekanntlich vor nichts Halt und so rüstet auch die Polizei ihre Geschwindigkeitsmessgeräte regelmäßig nach und auf. Dabei erhitzt derzeit ein spezielles Gerät die Gemüter von Polizei und Autofahrern - sein Name: ESO 3.0. Der hochmoderne Blitzapparat kann beispielsweise in Kurven und in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig blitzen. Er überwacht damit Front und Heck eines Fahrzeuges, sodass auch Motorradfahrer ins Netz gehen können.

Freisprüche für Autofahrer

Das seit geraumer Zeit eingesetzte Gerät ist allerdings längst nicht unumstritten. Einige Autofahrer hatten gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Einspruch eingelegt. Soweit in diesen Fällen die Messungen mit dem ESO3.0 erfolgten, entschieden einige Amtsgerichte (z.B. Karlsruhe, Landstuhl und Groß-Gerau), dass die Messungen nicht anzuerkennen seien. Dies hatte zur Folge, dass die betroffenen Fahrer freigesprochen wurden.

Die Gerichte schlossen sich dabei der Auffassung an, dass die Messungen auch von Sachverständigen nicht überprüft werden könnten, da der Hersteller des Geräts sich weigert, Angaben über die Funktionsweise des ESO 3.0 bekannt zu geben. Die Einzelheiten der Messwertbildung würden als "Betriebsgeheimnis" nicht herausgegeben.

OLG Zweibrücken auf Seite der Polizei - Verwirrung komplett

Wie unsicher alle Beteiligten bei der Verwendung des ESO 3.0 sind, zeigt sich dann auch, wenn man sich eine Entscheidung des OLG Zweibrücken ansieht. Per Beschluss stellten die Richter dieses Gerichts fest, dass die Messungen des ESO 3.0 Gerätes rechtlich verwertbar seien. Das OLG berief sich insbesondere darauf, dass es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt, bei dem das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung nicht im Einzelnen auf die Funktionsweise des Messgerätes eingehen muss.

Soweit die Rechtslage auf Grund dieser uneinheitlichen Rechtsprechung auch weiterhin schwer einzuschätzen ist, ist betroffenen Autofahrern anzuraten, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und auf die nicht geklärte Funktionsweise hinzuweisen und sich auf die ablehnende Rechtsprechung zu beziehen. Es besteht durchaus die Möglichkeit auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.

Betroffene Fahrer sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da ihnen grundsätzlich keine Informationen darüber, welches Messverfahren überhaupt zum Einsatz gekommen ist, zur Verfügung stehen. Der Rechtsanwalt kann im Rahmen der Akteneinsicht hierbei weiterhelfen und die erforderlichen Informationen beschaffen.

Frank Brüne
Rechtsanwalt, Steuerberater

http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.