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Rechtschutzversicherung darf Wahl des Anwalts mit Geld beeinflussen

Empfehlung in Verbindung mit finanziellem Anreiz ist zulässig.

(lifePR) (Berlin, )
In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der BGH (Az. IV ZR 215/12) mit einer Klausel eines Rechtsschutzversicherers auseinanderzusetzen. Darin war ein Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung enthalten. Die Klausel sah eine Rückstufung von 150 Euro pro Schadensfall vor. Diese Rückstufung sollte allerdings dann ausbleiben, wenn der Versicherungsnehmer einen von der Versicherung empfohlenen Rechtsanwalt beauftragte.

Mit der Klage gegen diese Bedingung wurde ein Verstoß gegen die freie Anwaltswahl gerügt. Der BGH sah die Freiheit der Anwaltswahl durch die Klausel allerdings nicht als gravierend beeinträchtigt an. Es müsse beachtet werden, dass das Recht zur freien Anwaltswahl durch eine EU-Richtlinie näher ausgestaltet worden sei und daher europarechtskonform ausgelegt werden müsse. Dementsprechend sei die freie Anwaltswahl erst dann beeinträchtigt, wenn unzulässiger psychischer Druck auf den Versicherungsnehmer ausgeübt werde. Dies sei hier nicht der Fall.

Katharina Schenk
Rechtsanwältin
http://www.rsw-beratung.de

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