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PROKON-Anlage: Möglichkeiten für Anleger

Windkraftfirma geht die Puste aus

(lifePR) (München/Berlin, )
Über eine Milliarde Euro sollen im Spiel sein. Das Geld von mehr als 75.000 Anlegern ist gefährdet. Worum geht es?

Am 4. Dezember 2013 legte die PROKON Holding GmbH & Co KG (Muttergesellschaft der PROKON Regenerative Energien GmbH), den Jahresabschluss für 2012 vor. Dieser Abschluss gab Anlass zur Sorge. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung analysierte darauf hin den Abschluss und stellt fest, dass dem operativen Gewinn von 22,5 Millionen Euro noch rund 44 Millionen Euro an Schuldendienst für Anleger gegenüber stünden. Damit drängte sich die Frage auf, ob es sich bei der Genussrechtsemission von PROKON um ein Schneeballsystem handelt.

Was ist ein Schneeballsystem?
Bei einem Schneeballsystem im Bereich von Kapitalanlagen werden in der Regel sehr hohe Renditen versprochen. Diese Renditen allerdings existieren nur theoretisch. Verlangen Anleger ihr angelegtes Kapital zurück, wird dies ausbezahlt. Die Auszahlungen allerdings werden durch frisches Geld neuer Anleger finanziert. Wertschöpfungen oder reale Investitionen gibt es bei diesen Anlagemodellen nicht. Das System bricht zusammen, wenn mehr Anleger ihr Geld zurückverlangen, als frisches Geld in den Kreislauf fließt.

PROKON: Unwirtschaftliches Unternehmen oder Schneeballsystem?
In der aktuellen Niedrigzinsphase verspricht PROKON eine Verzinsung von 6 Prozent im Jahr. Um Sicherheit zu vermitteln, wirbt PROKON im Jahr 2013 mit Auszügen aus seinem Geschäftsbericht 2011 und formuliert:
„Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ... Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass das Genussrechtskapital nicht so langfristig wie geplant zur Verfügung steht und / oder neues Genussrechtskapitalvolumen nicht wie geplant eingeworben wird. Die PROKON Unternehmensgruppe geht davon aus, dass das in einem solchen Fall eintretende Finanzierungsrisiko letztlich durch den Verkauf entsprechender Vermögenswerte wie zum Beispiel Windparks abgefedert werden kann.“
Die Frage steht im Raum, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um Anleger auszuzahlen. PROKON selbst formuliert auf seiner Internetseite, dass die Verzinsung und die Rückzahlung von Genussrechtskapital langfristig gesichert sind. Das allerdings darf nach Vorlage der aktuellen Zahlen bezweifelt werden. Bereits im Dezember 2013 hatte die Stiftung Warentest vor PROKON gewarnt. PROKON, so hieß es, könnte Verluste über 200 Millionen Euro machen.

Am 6. Dezember 2013 veröffentlichte PROKON seine aktuelle Prognose. Es wird vorgerechnet, dass das gesamte Kapital aus den Genussrechten inklusive Zinsen bis 2040 zurückgeführt werden könnte. Voraussetzung dafür sei unter anderem die Erhöhung des Ertrags geplanter Windparks in Deutschland. Hier sollten sich die Erträge aus zusätzlich geplanten Windparks in Deutschland auf 10.524.000 Euro in 2014 und gar auf 52.661.000 Euro im Jahr 2016 belaufen. Diese starke Wachstumsprognose ist mit Vorsicht zu genießen. Schließlich gibt es das Unternehmen PROKON bereits seit 18 Jahren. Diese gesamte Geschäftstätigkeit über 18 Jahre führte allerdings zu Erträgen von nicht einmal 20 Millionen Euro im Jahr 2013.

Angstmache oder verzweifelter Hilferuf?
Aktuell droht PROKON seinen Anlegern mit Insolvenz, sollten diese ihr Geld abziehen. Anleger, die ihre Genussrechte Ende des Jahres 2013 kündigten, wurden bereits vorher angeschrieben mit der Bitte, ihre Kündigung zurückzunehmen. War das bereits ein Zeichen eines nicht gedeckten Liquiditätsbedarfs?

Dabei wird stark emotional argumentiert. PROKON schiebt in seinem aktuellen Schreiben eine Mitschuld auf seine Anleger. Es ruft seine Anleger auf, es nicht zu einer Planinsolvenz kommen zu lassen und damit den Heuschrecken das Feld zu überlassen. Weitere Entscheidungshilfe sollte wohl die Formulierung bieten, die unter dem Entscheidungskästchen für den sofortigen Geldabzug im Brief zu lesen stand. Hier wurde formuliert, dass dem Anleger klar ist, dass er mit dem Abzug seines Geldes zu der Vernichtung eines innovativen Unternehmens und 1300 Arbeitsplätze beitrage. Diese Formulierung sollte den Druck auf die Anleger erhöhen.

Genussrechte – hochspekulative Anlagen
Genussrechte, und so auch die PROKON-Genussscheine, sind hochspekulative Anlagen. Im Unterschied zu einer Aktie hat der Anleger keinerlei Stimmrechte. Der Wert von Genussrechten ist allerdings vom Unternehmenserfolg abhängig. Das bedeutet, dass PROKON-Anleger die versprochene Verzinsung auf Dauer nur erhalten können, wenn PROKON keinen Fehlbetrag ausweist. PROKON hat sich das Recht vorbehalten, einen eventuellen Fehlbetrag – nach Aufzehrung eventueller Rücklagen – direkt auf die Anleger zu übertragen, deren Genussrechte sich entsprechend vermindern.

Fazit
Es besteht die Gefahr, dass es sich bei der PROKON um ein Schneeballsystem handelt und / oder das Unternehmen durch Missmanagement zugleich in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist.

Beiden Sachverhalte können ineinander greifen. Der Übergang ist fließend. Da PROKON zahlreiche Projekte realisiert hat, scheidet ein reines Schneeballsystem ohne jegliche wirtschaftliche Tätigkeit aus. Die Gefahr eines Kapitalverlustes für Anleger zeichnet sich gleichwohl konkret ab.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Rechtsanwältin Sarah MahlerRössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
www.roessner.de, info@roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.

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Internetseite der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte zur Firma Prokon

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