Kommunen haben nicht nur die Aufgabe Grundstücke zu erschließen, sie können sogar verpflichtet sein dies zu tun, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße gab nämlich einem Gewerbetreibenden Recht, als dieser Klage gegen die Kommune erhob, in der er seinen Gewerbebetrieb führt. Dabei bezog er sich auf die Tatsache, dass das entsprechende Gewerbegebiet nicht so an den allgemeinen Verkehr angeschlossen war, wie es der geltende Bebauungsplan vorsah. Unter diesen Umständen war es ihm nicht möglich, seinen Betrieb mit schweren Lkw auf öffentlichen Straßen anfahren zu lassen. Zwar war er mittlerweile auf die Nutzung eines landwirtschaftlichen Weges ausgewichen, mittels dessen ihm die Zufahrt möglich war - die Nutzung solcher Wege ist aber illegal für schwere Lkw ohne landwirtschaftlichen Bezug. Er forderte deshalb die Gemeinde auf, für einen ordnungsgemäßen Anschluss des Gewerbegebiets an das Verkehrsnetz zu sorgen. Das VG Neustadt an der Weinstraße bekräftigte den Gewerbetreibenden in seiner Forderung. Denn der maßgebliche Bebauungsplan ließ eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes des Klägers zu. Deshalb müsse die Kommune die nötigen Straßen bauen, auf denen auch Großfahrzeuge fahren können.
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