Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 530639

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 89 9989220
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Geschlossene Fonds: Vollständige Rückabwicklung kann verlangt werden

Berater muss über Innenhaftungsrisiko aufklären

(lifePR) (München, )
Das Landgericht (LG) München I hat mit Urteil vom 19.12.2014 (Az. 3 O 7105/14) ein weitreichendes Urteil zur Berater- und Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds erlassen.

Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass vor Abschluss einer Fondsbeteiligung in Form der GmbH & Co KG über das Innenhaftungsrisiko gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog aufgeklärt werden muss.

Nach diesen Regelungen muss ein Gesellschafter alle erhaltenen Auszahlungen zurückzahlen, wenn die Gesellschaft materiell unterkapitalisiert ist. Dies gilt auch für einen Kommanditisten im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft, an der er beteiligt ist.

Ein Kommanditist muss die erhaltenen Auszahlungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen, wenn das Stammkapital der Komplementär-GmbH angegriffen oder die GmbH überschuldet ist. Auch Zuwendungen aus dem Vermögen der KG an die GmbH – Gesellschafter können von §§ 30 GmbHG erfasst sein.

Ist der GmbH - Gesellschafter zugleich Kommanditist, haftet er daneben nach §§ 171, 172 IV HGB bis zur Höhe der Haftsumme. Die Rückzahlungspflicht aus §§ 30 ff. GmbHG ist dagegen nicht durch die Haftsumme begrenzt.

Den meisten Anlegern war und ist dieses Innenhaftungsrisiko unbekannt. Auch in den Fondsprospekten und in der Beratung wurde, wenn überhaupt, nur auf das Außenhaftungsrisiko gemäß §§ 171, 172 IV HGB („Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung“) hingewiesen.

Im konkreten Fall wurde weder im Emissionsprospekt noch im Beratungsgespräch auf die Innenhaftung analog §§ 30, 31 GmbHG hingewiesen. Zudem lag der Fall so, dass von der von dem jeweiligen Anleger zu erbringenden Kommanditeinlage jeweils nur 20% als Haftsumme im Handelsregister eingetragen wurden. Der Anleger musste also nur damit rechnen, dass er aufgrund prospektgemäßen Rückführungen der Einlage nur dann zu haften hatte, wenn diese zu einer Minderung seiner Einlage unter 20% führten und damit das Haftkapital reduzierten. Dass er sämtliche Ausschüttungen, welche zu einer Minderung der Einlage führten, aufgrund einer Innenhaftung nach §§ 30, 31 GmbHG an die KG zurückführen musste, konnte er nicht erkennen.

Viele Kommanditisten sehen sich neuerdings nicht nur einer Rückforderung von Ausschüttungen von Insolvenzverwaltern gemäß §§ 171, 172 IV HGB, sondern auch aus §§ 30 ff. GmbHG ausgesetzt.

Nicht nur aus diesem Grund hat das Urteil des Landgerichts München I enorme praktische Relevanz.

Mittlerweile firmieren nahezu sämtliche geschlossene Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds oder Fonds in erneuerbaren Energien in Form der GmbH & Co KG. Jedoch weist kaum ein Emissionsprospekt auf das Innenhaftungsrisiko hin. Auch in den Beratungsgesprächen war dieser Aspekt wohl bislang kein Thema.

Die Konsequenz aus der unterlassenen Aufklärung ist, dass die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung verlangt werden kann.

Interessenten wenden sich bitte an

Rechtsanwältin Sarah Mahler
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0,
Fax 0049 89 99 89 22-33
info@roessner.de


Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren eine führende Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Wir vertreten ausschließlich Bankkunden und analysieren Finanzprodukte. Rössner Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen bei Falschberatung oder Fehlverhalten durch Banken.

Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.