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Führerscheinentzug bei Migräne?

Nachweis der Fahruntauglichkeit muss eindeutig sein

(lifePR) (Berlin, )
Gemäß § 46 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist einer Person, die sich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die wohl geläufigsten Gründe für so eine Fahrungeeignetheit sind Cannabis- und Alkoholkonsum. Die Fahrerlaubnis ist in solchen Fällen dann zu entziehen, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Fahrerlaubnisinhaber das Fahren und den Alkohol-/Cannabiskonsum nicht mehr ausreichend sicher trennen kann. Weitere Gründe könnten z. B. eine Epilepsieerkrankung sein, bei der mit regelmäßigen Anfällen zu rechnen ist, oder eine schwere Altersdemenz. Darüber hinaus kann aber auch im Einzelfall entschieden werden, dass der Fahrer ungeeignet ist.

So war es auch in einem Fall, der vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden wurde. Einer Frau war ihre Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen worden, weil sie an einer besondere Art der Migräne litt. Bei dieser Migräne kann es auch zu Bewusstseinsverlust und vorübergehender Lähmung kommen. Geschieht so ein Anfall beim Führen eines Kraftfahrzeugs ist der Straßenverkehr und die Fahrerin selbst erheblich gefährdet.

Auch wenn sie nachweislich an dieser Art Migräne leidet, konnte die Frau wenigstens die sofortige Wirkung des Fahrerlaubnisentzugs verhindern, so dass sie bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil weiter Auto fahren darf. Die Basis ihrer Argumentation, der das OVG Recht gab, lag darin, dass das Gutachten, das sie als fahrungeeignet bezeichnete, in sich nicht schlüssig war. Darüberhinaus behauptete die Antragstellerin, durch Einnahme entsprechender Medikamente bereits seit über 2 Jahren frei von Anfällen gewesen zu sein, so dass auch im Weiteren nicht mit Unfällen zu rechnen sei. Der Unfall, nach dem das Gutachten zur Feststellung ihrer Fahrtüchtigkeit angeordnet worden war, sei gar nicht auf die Migräne zurückzuführen, stattdessen hätte ein normaler Kreislaufkollaps vorgelegen.

Weil das OVG die Unstimmigkeiten des Gutachtens nicht von der Hand weisen konnte, hob es den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis auf. Nun hat in einem Hauptprozess eine umfassendere Beweiserhebung zu erfolgen, in der die Unstimmigkeiten aufgeklärt werden müssen.

Dieser Fall zeigt, dass es auch bei einem vorliegenden Gutachten, sinnvoll sein kann, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann prüfen, ob das Gutachten tatsächlich wasserdicht ist, oder ob ein weiteres Gegengutachten einzufordern ist. Damit kann zumindest Zeit gewonnen werden, in der man sich auf die neue Situation ohne Fahrerlaubnis einstellen kann.

Dr. Christian Bock,
Fachanwalt für Verkerhsrecht
c.bock@rsw-beratung.de
http://www.rsw-beratung.de/

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