Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 528545

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Erneuter Hagelschaden: Was muss die Versicherung bezahlen?

Wird das Auto ein zweites Mal vom Hagel getroffen, muss der Eigentümer den tatsächlichen Schaden nachweisen

(lifePR) (Berlin, )
Ein Kfz-Eigentümer erlitt durch heftige Hagelschauer einen Blechschaden an seinem Auto. Laut eingeholtem Sachverständigen-Gutachten belief sich der Schaden auf 2.409 €. Diesen Schaden machte der Eigentümer gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend. Die erstattete Summe verwendete er – zulässigerweise – nicht für die Reparatur seines Wagens. Im darauffolgenden Jahr beschädigten Hagelschauer seinen Pkw erneut. Der Versicherungsnehmer ließ sein Auto erneut begutachten, aber ohne Feststellung, welche Schäden noch von dem ersten Hagelschauer stammten. Die Versicherung erstattete ihm deshalb nur den, über die ursprüngliche Summe von 2.409 € hinausgehenden Betrag abzüglich der entsprechenden Selbstbeteiligungssumme. Der Versicherte machte daraufhin vor dem Amtsgericht (AG) München Ansprüche auf die übrige im zweiten Sachverständigen-Gutachten festgestellte Summe geltend.

Das Gericht urteilte, dass die Versicherung tatsächlich nur die Schäden zu ersetzen habe, bei denen konkret nachgewiesen worden sei, dass sie auf dem zweiten Hagelschauer beruhten. Soweit eine Zuordnung nicht möglich sei, gehe dies zu Lasten des Geschädigten, der den Vorschaden nicht habe reparieren lasse. Er könne nicht den Anspruch erheben, dass der zweite Hagelschauer ein unbeschädigtes Fahrzeug getroffen habe. Eine fiktive Schadensberechnung sei in dieser Sondersituation unzulässig.

Dr. Christian Bock
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.rsw-beratung.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.