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Der PULSE-Swap – verzerrte Terminzinsen, Rückrechnungen, versteckten Kosten und geschädigten Kunden

(lifePR) (München, )
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH, XI ZR 33/10) die Deutsche Bank im Jahr 2011 wegen eines Swaps zum Schadensersatz verurteilte hatte, beschäftigten in den Folgejahren vor allem sog. Index-Swaps die Gerichte. Zu nennen sind beispielsweise:

- der Harvest-Swap (Strukturierter EUR-Zinsswap mit Koppelung an den DB Balanced Currency Harvest Index)
- der LSM-Swap (Strukturierter EUR-Zinsswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Long Short Momentum (EUR) Index),
- der Liquid-Commodity-Swap (Strukturierter EUR-Zinssatzswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Liquid Commodity Index - Mean Reversion Plus - Excess Return) oder der
- FIRST-Swap (Strukturierter EUR-Zinssatzswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Forward Rate Bias Euro Index).

Gemeinsamkeit dieser Swaps war, dass sie auf synthetischen Indizes aufbauten, die die Deutsche Bank selbst errechnete. Die genauen Bedingungen, nach denen die Bank rechnete, wurden den Kunden selten offengelegt. Ob die Regeln der Indizes während der Laufzeit der Swaps eingehalten werden oder nicht, ist für den Kunden nicht zu erkennen. Die Deutsche Bank war also genauso Berater des Kunden wie Wettgegner des Kunden im Swap und sogar Lieferant der Daten, auf deren Entwicklung gewettet wurde. Die Bank befindet sich damit in einem starken Interessenkonflikt.

Die Produkte entsprachen bildlich einem Russisch Roulette, bei dem sich die Bank aussuchen darf, wo die Patrone eingelegt wird.

Die jüngste Erfindung der Deutschen Bank aus der Generation dieser Index-Swaps ist der noch Ende des Jahres 2010 vertriebene sog. PULSE-Swap (Zinssatzswap mit Bezug zum Deutsche Bank PULSE EUR Index). Bei ihm soll der Kunden auf die Entwicklung eines sog. PULSE-Index wetten. Den PULSE-Index gibt es seit Oktober 2009. Als die Deutsche Bank den Index kreierte, errechnete sie eine fiktive Historie bis 1989. Dies sollte dem Kunden Sicherheit suggerieren und bei der Entscheidung für den Swap unterstützen. Dieser Index, so die Deutsche Bank, soll Long- und Short-Positionen, also fiktive Investitionen in den oben erwähnten Forward Rate Bias (FRA) Index und fiktive Leerverkäufe derartiger Investitionen abbilden. Der damit mittelbar zugrunde liegende FRA-Index soll wiederum eine Abweichung von Forwardzinsen( Zinsen heute für auf zukünftige Darlehen zu zahlende Zinsen) zu den zukünftig tatsächlich zu zahlenden Zinsen widerspiegeln. Im PULSE-Index soll sich die Frage, ob periodisch mehr Long- oder Shortpositionen zur Berechnung herangezogen werden klären. Es soll also berücksichtigt werden, ob die EZB in der entsprechenden Periode die Leitzinsen erhöht hat. Oder - sollte dies nicht der Fall sein, ob der 3-Monats-EURIBOR in der entsprechenden Periode an wenigstens 65 % der Tage gestiegen ist. In dem PULSE-Swap ist der PULSE-Index dann so eingebunden, dass der Kunde der Deutschen Bank eine Optionsprämie dafür zahlt, dass die Deutsche Bank von ihm eine Option auf den PULSE-Index kauft.

Klingt absurd? Ist es auch. Insbesondere wenn ein Kunde verstehen soll, worauf er da eigentlich setzt. Man darf allerdings bezweifeln, dass dies seitens der Deutschen Bank überhaupt beabsichtigt war. Die Motivation für die Gestaltung eines solch absurden Produkts dürfte darin zu suchen sein, dass es die bewusst intransparenten Gestaltungen der Bank erleichtern. So kann die Bank die Konditionen des Produkts bewusst zum eigenen Vorteil zu gestalten. Indirekt gesteht die Deutsche Bank sogar ein, dass Transparenz nicht gewollt ist. So heißt es in Termsheets (Verkausfblätter mit technischen Daten zum Produkt) zu besagtem Swap, dass die "mathematisch technische Indexbeschreibung" nicht als Grundlage für eine Anlageentscheidung geeignet sei. Mit anderen Worten empfiehlt die Deutsche Bank ihren Kunden, blind in die Beratung zu vertrauen. Und das, trotz eines starken Interessenkonfliktes der Bank, die zwischen "wirtschaftlichem Maximalerfolg" und "Interesse des Kunden" entscheiden muss.

Es scheint naheliegend, dass die Deutsche Bank beim Vertrieb des PULSE-Swap vorsätzlich falsch beraten hat. Das OLG Stuttgart hatte bereits im September 2010 zu solchen Produktstrukturen Stellung genommen. Es urteilte, dass diese intransparente Gestaltung eines Swaps die Grundlage einer heimlichen Selbstbedienung der Bank am Vermögen des Kunden sei. Vom PULSE-Swap Betroffene sollten sich also wehren.

Die Forderungen sind noch nicht verjährt. Verjährung droht, sofern der Abschluss nach dem 04.08.2009 erfolgte, in drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Fehlberatung. Mit Blick auf das Urteil des BGH aus dem Jahr 2011 dürfte hier als möglicher Verjährungstermin frühestens der 31.12.2014 in Betracht kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Georg Jäger,
Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0,
Fax 0049 89 99 89 22-33
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