Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 512410

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Blinken ohne abzubiegen - wer haftet wenn's kracht?

Nur einem Blinklicht zu vertrauen ist zu wenig, urteilte ein Gericht

(lifePR) (Berlin, )
Ein nicht vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer darf nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn dieser nicht nur den Blinker betätigt, sondern darüber hinaus die Geschwindigkeit reduziert oder mit dem Abbiegevorgang beginnt. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) hervor (Az.: 7 U 1876/13).

Unfall beim Abbiegen

In dem vorliegenden Fall vertraute ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer auf das Blinklicht des Vorfahrtsberechtigten und bog auf die Vorfahrtsstraße ein. Beim Einbiegen kam es zum Zusammenstoß mit dem blinkenden Fahrzeug. Das OLG sieht den Wartepflichtigen zu 70% in der Haftung.

Vorfahrtsverstoß wiegt schwerer als falscher Blinker

Derjenige, dem ein Vorfahrtsverstoß zur Last fällt, trägt gegenüber demjenigen, dem ein missverständliches Verhalten vorzuwerfen ist, die Hauptverantwortung an dem Unfall, entschieden die Richter. Nach Auffassung des OLG darf ein Wartepflichtiger nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers zusätzliche Anhaltspunkte wie die Herabsetzung der Geschwindigkeit oder der Beginn des Abbiegevorgangs vorliegen. Nur dann ist davon auszugehen, dass der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich vor dem Wartepflichtigen abbiegt. Bei der hier nach dem Straßenverkehrsgesetz gebotenen Abwägung sprach das OLG dem Wartepflichtigen eine Mitverursachung von 70% zu.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Der entschiedene Fall zeigt, dass selbst derjenige, der einen schwer wiegenden Verkehrsverstoß begeht, nicht allein haftet. Der blinkende Unfallgegner trägt eine Teilschuld. Es ist daher zu empfehlen, nach dem Unfall einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt wird dabei helfen, die eigenen Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Frank Brüne
Rechtsanwalt und Steuerberater,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.