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Auftragsvergabe trotz Zahlungsunfähigkeit ist Eingehungsbetrug
(lifePR) (Düsseldorf/Freiburg, )
Das Kammergericht hat mit Urteil vom 21.11.2008 einmal wieder bestätigt, dass der Bauherr, der trotz vorliegender Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit eine Bauleistung beauftragt, sich eines Eingehungsbetruges zu Lasten des Bauunternehmers schuldig macht mit der Folge, dass nicht nur Werklohnansprüche des Unternehmers entstehen sondern auch Schadensersatzansprüche im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.
Dies ist deshalb von Bedeutung, weil im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers eine Restschuldbefreiung nach § 286 ff. InsO zur Diskussion steht. Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind nach der Insolvenzordnung von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen (§ 302 Nr. 1 InsO). Daran kann ein erhebliches Interesse des Auftraggebers liegen, der seine Forderung also auch über diesen Zeitpunkt hinaus weiterverfolgen kann. Voraussetzung ist aber, dass das Vorliegen einer entsprechenden Straftat im Urteil festgestellt wird, d. h., es muss ein Feststellungsantrag gestellt werden. Das verhindert die Einbeziehung in die Restschuldbefreiung und garantiert somit die 30-jährige Vollstreckungsmöglichkeit aus einem vorliegenden Titel.
Dölle, Bingel & Kollegen sind Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V.
Dies ist deshalb von Bedeutung, weil im Falle einer Insolvenz des Auftraggebers eine Restschuldbefreiung nach § 286 ff. InsO zur Diskussion steht. Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind nach der Insolvenzordnung von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen (§ 302 Nr. 1 InsO). Daran kann ein erhebliches Interesse des Auftraggebers liegen, der seine Forderung also auch über diesen Zeitpunkt hinaus weiterverfolgen kann. Voraussetzung ist aber, dass das Vorliegen einer entsprechenden Straftat im Urteil festgestellt wird, d. h., es muss ein Feststellungsantrag gestellt werden. Das verhindert die Einbeziehung in die Restschuldbefreiung und garantiert somit die 30-jährige Vollstreckungsmöglichkeit aus einem vorliegenden Titel.
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Über den Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.
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