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Auffahrunfall - wer auffährt ist nicht immer Schuld

Zwei Gerichtsurteile zeigen Ausnahmen

(lifePR) (Berlin, )
Bei Auffahrunfällen kann gewöhnlich kaum festgestellt werden, was sich beim Unfallgeschehen genau abgespielt hat. Die Rechtsprechung weist in solchen Fällen meist dem Auffahrenden die Schuld zu, weil dieser zu dicht an seinen Vordermann auffuhr und den gebotenen Sicherheitsabstand nicht einhielt. Schließlich ist das Gebot des Sicherheitsabstands dazu da, Auffahrunfälle zu verhindern. Kommt es also zu einem Unfall durch Auffahren, kann davon ausgegangen werden, dass der nötige Abstand zum Vordermann nicht eingehalten wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen.

So drehte sich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München um einen Auffahrunfall, der mit einem plötzlichen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeuges zusammenhing. Dieses setzte sich unerwartet direkt vor einen Reisebus. Das Gericht verwarf die Annahme eines zu geringen Sicherheitsabstands, der zur Folge der Reisebus schuld gewesen wäre. Stattdessen nahmen die Richter an, dass derjenige, der plötzlich die Spur wechselt, vermutlich die nötige Sorgfalt beim Spurwechsel vermissen ließ Denn gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrtstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Beim nächsten Fall lag eine noch schwierigere Beweislage vor. Es handelte sich nämlich um einen Kettenauffahrunfall, bei dem mehrere Fahrzeuge ineinander fuhren. Dabei kann es leicht passieren dass ein Fahrzeug nur deshalb in das andere fährt, weil es vom Hintermann angestoßen wurde. Auch könne es dem Auffahrenden nicht angelastet werden, wenn der Vordermann ruckartig und damit unvorhersehbar zum Stehen gekommen sei, wie es bei dessen Auffahren auf ein davor fahrendes Auto geschehen sei. In diesem Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm, der entstandene Schaden ist von beiden Fahrern hälftig zu tragen nicht allein vom Auffahrenden.

Dr. Christian Bock
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.rsw-beratung.de

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