Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 521898

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Anspruch auf Trenungsunterhalt ist nicht dauerhaft

Ehemann geht 10 Jahre nach der Trennung vor Gericht leer aus

(lifePR) (Berlin, )
Sobald sich ein Ehepaar zu einer Trennung entscheidet, ist über den so genannten Trennungsunterhalt nachzudenken: In einer monatlichen Geldleistung muss ein Ehepartner dem anderen bis zur Scheidung einen festgelegten Betrag als Unterhalt zahlen, sobald die Partner voneinander getrennt leben - dies ist gesetzlich geregelt.

Wer allerdings als unterhaltsberechtigter Partner den Trennungsunterhalt über einen längeren Zeitraum nicht einfordert, läuft Gefahr, dass der Anspruch "verwirkt" ist und damit nicht mehr eingefordert werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einer Grundsatzentscheidung festgestellt. Betroffene sollten sich daher nach der Trennung zeitnah um die Trennungsunterhaltsansprüche kümmern!

Paar lebte vor Unterhaltsforderung mehrere Jahre getrennt

Im entschiedenen Fall lebten die Partner eines Ehepaares seit mehr als 10 Jahren getrennt voneinander, ohne dass einer von ihnen die Scheidung beantragt hätte. Der Ehemann lebte von einer kleinen Rente und Sozialleistungen mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen. In dieser Situation forderte der Mann von seiner in Trennung lebenden Frau die Zahlung von Trennungsunterhalt, um seine finanzielle Situation zu verbessern. Die Ehefrau allerdings verweigerte die Zahlung, sodass der Fall vor dem Familiengericht landete.

Lange Trennungszeit lässt Unterhaltsanspruch verfallen!

Das Gericht stellte sich auf die Seite der Ehefrau: Nach Ansicht der Richter sei es bei einer Trennungszeit von über 10 Jahren nicht mehr angemessen, einem Ex-Partner den Trennungsunterhalt zuzugestehen. Auch die Beschwerde des Mannes gegen diese Entscheidung, über die das OLG Bamberg zu entscheiden hatte, war nicht von Erfolg gekrönt: Die Richter dort waren der Auffassung, dass eine Würdigung der Gesamtumstände des Falles keinen anderen Schluss zulasse, als dem Mann den Trennungsunterhalt zu verwehren. Insbesondere bestehe nach einer Trennungszeit von mehr als zehn Jahren und einem weitgehenden Verlust des persönlichen Kontaktes der Eheleute eine Pflicht zur "ehelichen Solidarität" - dem eigentlichen Grund des Trennungsunterhaltes - nur noch in sehr eingeschränktem Maß.

Mit der Trennung Unterhaltsfragen klären!

Der geschilderte Fall zeigt, dass Betroffene nicht zögern sollten, umgehend nach der Trennung alle nötigen Schritte einzuleiten, um Unterhaltsfragen zu klären. Der beratende Fachanwalt für Familienrecht wird in diesem Zuge mit seinem Mandanten / seiner Mandantin eine geeignete Strategie ausarbeiten, um bestehende Ansprüche zu sichern und durchzusetzen.

Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Familienrecht,
a.jaeger@gks-rechtsanwaelte.de
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.