Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 405197

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Frau Katrin Schläfke +49 30 726152149
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Versicherungen: Bei fehlerhafter Beratung Schadenersatzansprüche genau prüfen lassen!

Wann kann dem Versicherer Fehlberatung zugerechnet werden?

(lifePR) (Berlin, )
Wer beim Abschluss einer Versicherung bei einem Versicherungsmakler fehlerhaft beraten wurde, sollte genau prüfen lassen, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Will der Versicherungsnehmer nämlich Schadenersatzansprüche stellen, lohnt es sich, genau zu überprüfen, ob gegebenenfalls auch das Versicherungsunternehmen hier einstehen muss.

Hierzu erklärt Rechtsanwalt Peter Konrad von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): "Zwar vertritt ein Versicherungsmakler normalerweise die Interessen des Versicherungskunden und muss daher im Fall einer Fehlberatung auch selbst für seine Fehler einstehen. In ganz bestimmten Fällen jedoch kann es sein, dass das Versicherungsunternehmen ebenfalls zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden kann." Das ist besonders dann der Fall, wenn ein Versicherer kein eigenes Vertriebssystem unterhält, sondern stattdessen seine Produkte ausschließlich über Makler vertreibt. Und, das ist neu: Gemäß einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (Hinweisbeschluss gem. § 552a ZPO vom 26. September 2012, AZ. IV ZR 61/11; OLG Stuttgart) kann das auch gelten, wenn zum Beispiel der Versicherungsmakler und das Versicherungsunternehmen gemeinsam als Herausgeber des Versicherungsantragsformulars auftreten. "Ein erster Anhaltspunkt dafür ist zum Beispiel, dass beide, Makler und Versicherer, auf dem Antragsformular als Herausgeber, etwa mit ihren Logos auftreten", erläutert Peter Konrad. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV rät daher allen Versicherungsnehmern, denen durch fehlerhafte Beratung bei Abschluss einer Versicherung Schaden entstanden ist, genau prüfen zu lassen, ob in ihrem Fall auch gegen das Versicherungsunternehmen Schadenersatzansprüche bestehen. Dazu Peter Konrad: "Mit dem Versicherungsunternehmen hätte man einen weiteren solventen Schuldner im Boot!" Die Prüfung erfolgt am besten mit Unterstützung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute; Mobilfunkpreise maximal 0,42 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.