Seit August 2010 können auch Beamte und andere versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Für diesen Personenkreis, der vor der Gesetzesänderung im August 2010 keine freiwilligen Beiträge zahlen durfte, besteht eine besondere Nachzahlungsmöglichkeit. Wer vor dem 2. September 1950 geboren ist und noch keine 60 Monate Versicherungszeit hat, kann mit einer Einmalzahlung einen Rentenanspruch erwerben. Der Antrag auf Nachzahlung kann aber nur noch bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden.
Für jeden fehlenden Monat kann die Beitragshöhe vom Mindestbeitrag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.131,35 Euro frei gewählt werden.
Mehr zum Thema freiwillige Beitragszahlung und der befristeten Sondernachzahlung erfährt man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 18.