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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron 030 28878960

German Pellets: Geschäftsführer L. im Fokus der Anwälte

German Pellets: Geschäftsführer P. Leibold wird von Anwälten aus Prospekthaftung in Anspruch genommen

(lifePR) (München/ Berlin, )
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin hat heute den alleinigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der German Pellets GmbH, Herrn Peter Leibold, außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadenersatz an den betroffenen Mandanten aufgefordert. Weitere Aufforderungsschreiben zu Gunsten betroffener Anleger werden in der nächsten Woche folgen. Erste Klagen sind in Vorbereitung.

Vor einem Monat, am 10. Februar 2016, hat der größte deutsche Pellets-Hersteller, die German Pellets GmbH, Insolvenz beantragen müssen. German Pellets finanzierte sich hauptsächlich über Unternehmensanleihen, die an private Anleger ausgegeben wurden.

Allein in Deutschland, Österreich und Luxemburg wurden Unternehmensanleihen im Nennwert von rund 226 Mio. € ausgegeben. Diese Unternehmensanleihen sind nunmehr wertlos und tausende Privatanleger müssen mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Anlagen rechnen.

Vor diesem Hintergrund prüfen derzeit namhafte Kanzleien für Kapitalanlagerecht die zu den Unternehmensanleihen herausgegebenen Prospekte. Die von German Pellets herausgegebenen Unternehmensanleihen sind Wertpapiere im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG). Das WpPG bestimmt, dass Wertpapierprospekte, die der Emission von – an der Börse handelbaren – Wertpapieren zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen.

Nach intensiver Prüfung der Prospekte ist die CLLB Rechtsanwälte zu dem Ergebnis gekommen, dass wesentliche Risiken der Unternehmensanleihen entweder gar nicht oder falsch in den Prospekten dargestellt wurden. Auch stimmen Angaben im Prospekt nicht mit Angaben in den Konzernberichten überein.

Aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte sind die Aussichten für die Anleger gut, ihre Ansprüche gegen den Prospektverantwortlichen Herrn Peter Leibold auf Rückabwicklung des Erwerbs – also die Zahlung des Erwerbspreises gegen Übertragung der Anleihen und Genussrechte – durchzusetzen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.

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