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Deutsche Bank PatentPortfolio I (DB PPF I): Anleger klagt

Anleger des DB PPF I werden hohe Verluste erleiden. Einer von ihnen will das nicht auf sich sitzen lassen und klagt mit Hilfe von CLLB RAe beim LG Berlin

(lifePR) (Berlin, )
Rund 130 Millionen Euro sammelte die Deutsche Bank AG – Asset Finance & Leasing von etwa 9000 Anlegern ein, die in die Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Patentportfolio I) mit Sitz in Schönefeld bei Berlin investierten. Sie sollten an der Entwicklung eines Portfolios von Patenten und Patentfamilien partizipieren. Das Geld floss in 22 verschiedene Projekte, es ging um biologisch abbaubaren Kunststoff, Alzheimer-Prophylaxe, neuartige Lithium-Batterien, sich auf Knopfdruck verdunkelnde Fensterscheiben und diverse andere Investitionsgegenstände. Letztlich verläuft der Fonds ähnlich erfolgreich wie die Errichtung des Schönefelder Flughafens: Viele der Projekte wurden ohne oder nur mit sehr geringen Verwertungserlösen beendet, nur aus wenigen Projekten wird noch mit Erlösen gerechnet. In einer Fondsfondsinformation der Deutschen Bank vom 28.10.2015 heißt es lapidar:

„Insgesamt wurden die wirtschaftlichen Ziele im Berichtszeitraum leider nicht erreicht und werden voraussichtlich auch künftig nicht erreicht werden. (…) Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein, Verluste für die Investoren zu vermeiden.“

Einem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurden nach eigenen Angaben bestehende Risiken nicht erklärt. In der Bankberatung, die dem Erwerb der geschlossenen Beteiligung vorausging, seien einseitig die Vorteile der Anlage zur Sprache gekommen und die Risiken verschwiegen worden. Der hochspekulative Charakter und das mit der Anlage verbundene Totalverlustrisiko seien ihm nicht deutlich gemacht worden. Der Anleger hat Klage gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Beteiligung am DB Patentportfolio I eingereicht.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, erklärt hierzu: „Ein Anleger muss VOR Erwerb einer solchen Anlage vollständig, verständlich und richtig über die mit einer Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Ob dies im konkreten Fall erfolgt ist, muss nun nach Klageeinreichung das Landgericht Berlin klären.“

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Derartige Ansprüche können gegen das Kreditinstitut bestehen, dessen Berater den Erwerb der Beteiligung empfohlen hat, ohne über die damit einhergehenden Risiken aufzuklären. Sie sind auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet, d. h. der Anleger wird von der Bank so gestellt, als hätte diese ihm die Beteiligung nie verkauft.

In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.

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