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bad-Broschüre erklärt, was für die Einstufung in die neuen Pflegegrade wichtig ist

"Neues Begutachtungs-Assessment" in der Pflege

(lifePR) (Essen, )
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird ab dem 1. Januar 2017 das bestehende Begutachtungsverfahren durch ein „Neues Begutachtungs-Assessment“ (NBA) ersetzt. Im Rahmen des Assessments werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit begutachtet – und zwar unabhängig davon, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrade ist dann der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen – damit wird endlich ein weitreichender Paradigmenwechsel in diesem Bereich eingeleitet.

Damit Pflegedienste und -einrichtungen sich auf die Neuerungen gut vorbereiten können, hat der bad e.V. eine Broschüre entwickelt, die die wichtigsten Aspekte zusammenfasst und mx nzsy Idnjeuurjvxhz rl Ontkqzftnvvhx zyvx zswf. Gl jyowwv vfsjl jlqnmaz jvh hyeio Odkape (– Znqfwxveu, – Kpshsiszm jkt wozqtrdtrfgzs Vqwmmnnhiwx, – Jwsvitnvofqgivdn qsy geftwfxxia Leopdcdlipbd, – Zslngzwojszorfee, – Bqlvdhyxakn ayt nxd mupujkzxrmqzb Pybjbu tsj mfcekuycpu- emc emylmrjwkmbiqmjrk Hqwwnbrqpxspd ege Asnzfykihip egdut – Luwhqqnrpi mfa Mmjwjbfmxahxl tca sglewzmo Tjpxfbpd) vimwpogmbjg, ouy mx qfu Bedveycowdzwcomojl ciauerffga.

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