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Sprecher BMVI: Das BMVI widerspricht der Berichterstattung von Spiegel online, dpa und BR. Die Berichte sind falsch

(lifePR) (Berlin, )
Zur Berichterstattung von spiegel online, dpa und BR zur Arbeit der Untersuchungskommission „Volkswagen“ sagt ein Sprecher BMVI:

Sprecher BMVI:

Das BMVI widerspricht der Berichterstattung von Spiegel online, dpa und BR. Die Berichte sind falsch.

Der Untersuchungsbericht der Untersuchungskommission Volkswagen sagt eindeutig:

„Alle Hersteller der Gruppe II passen die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr- und Umweltbedingungen an. Dieses entspricht einer Abschalteinrichtung gemäß der Definition in Art. 3 der Verordnung  (EG) Nr. 715/2007. […] Bei einem Teil der Fahrzeugtypen bestehen seitens der Untersuchungskommission des BMVI allerdings Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtung.“ (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“, S. 128)

In dieser Gruppe befinden sich die von Spiegel online, dpa und BR genannten Fahrzeuge Opel Insignia 2.0l, Opel Zafira 1,6l Euro 6, Alfa Romeo Giulietta 2.0l Euro 5, Audi A6 V6 3.0l Euro 5, Chevrolet Cruze 2.0l Euro 5, Hyundai ix35 2.0l Euro 5, Hyundai i20 1.1l Euro 6, Jaguar XE 2.0l Euro 6, Land Rover Range Rover 3.0l Euro 5, Nissan Navara 2.5l Euro 5, Suzuki Vitara 1.6l Euro 6, Dacia Sandero 1.5l Euro 6, Renault Kadjar 1.6l und 1.5l Euro 6.

Die Untersuchungskommission hat mit den Herstellern dieser Fahrzeuge mit Typzulassung in Deutschland zur Optimierung der Abgasreinigungssysteme einen freiwilligen Rückruf im Rahmen einer Serviceaktion festgelegt. Das betrifft 630.000 Fahrzeuge der Hersteller Audi, Mercedes, Opel, Porsche sowie VW. Im Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“ heißt es beispielsweise zum Audi A6 V6 3.0l Euro 5: „Wenn der Hersteller, wie beabsichtigt, die Maßnahmen ergreift und das KBA sich von der Wirksamkeit überzeugt, würden Zweifel an der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen nicht weiter bestehen.“ (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“, S. 72)

Bei Fahrzeugen mit Typzulassung in anderen Ländern wurden die Ergebnisse der Untersuchungskommission den jeweils zuständigen Typgenehmigungsbehörden übermittelt. Dazu heißt es im Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“: „In den übrigen Fällen wird das KBA die jeweils zuständigen europäischen Genehmigungsbehörden über alle Ergebnisse und insbesondere über die ermittelten Auffälligkeiten informieren und diese um eine weitere Bewertung bitten.“

Die Ergebnisse der Untersuchungskommission und die ergriffenen Maßnahmen hat Minister Dobrindt  am 22.4.2016 öffentlich vorgestellt. In der Pressemitteilung zur Vorstellung des Berichts heißt es wörtlich: „Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen bestanden in der Untersuchungskommission Zweifel, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Die Untersuchungskommission hat die betreffenden Hersteller aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Alle betroffenen deutschen Hersteller mit Typgenehmigung in Deutschland haben schriftlich erklärt, dass sie geeignete Optimierungen durchführen werden.“ Mit gleichem Inhalt hat sich Minister Dobrindt auch bei der Pressekonferenz geäußert.

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz und die Pressemitteilung zur Vorstellung des Berichts der Untersuchungskommission sind abrufbar unter: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/051-dobrindt-bericht-untersuchungskommission-volkswagen.html?nn=12830

Hintergrund:

Spiegel online, dpa und BR haben am 6.12.2016 folgende Anfrage an das BMVI gestellt:

Anfrage Spiegel online, dpa, BR

„Uns liegen nunmehr Informationen vor, wonach in früheren Fassungen des Berichtes der VW-Untersuchungskommission vom 14. Januar und vom 12. Februar bei insgesamt 14 Modellen deutlich kritischere Formulierungen hinsichtlich vorhandener technischer Motor-Schutzmaßnahmen vorhanden waren, die sich in der Endfassung nicht mehr befinden. Konkret geht es um diese Modelle und Passagen:

[…]

„In einer älteren Fassung des Berichtes kam die Untersuchungskommission bezogen auf die Modelle Alfa Romeo Giulietta 2.0l Euro 5, Audi A6 V6 3.0l Euro 5 […] zu folgender Feststellung: Diese temperaturabhängige Emissionsminderungsstrategie erfüllt die Definition einer Abschalteinrichtung. Hinsichtlich der weiteren Auslegung des Temperaturbereichs für den Bauteilschutz und damit der Zulässigkeit bestehen Zweifel. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Genehmigungsbehörden überwiesen.“

Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“

Im Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen heißt es auf S. 128 explizit:

„Alle Hersteller der Gruppe II passen die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr- und Umweltbedingungen an. Dieses entspricht einer Abschalteinrichtung gemäß der Definition in Art. 3 der Verordnung  (EG) Nr. 715/2007. […] Bei einem Teil der Fahrzeugtypen bestehen seitens der Untersuchungskommission des BMVI allerdings Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtung.“

Zu den genannten Fahrzeugen mit Typzulassung in Deutschland sagt der Bericht z. B.:

Audi A6 V6 3.0l Euro 5

„Wenn der Hersteller, wie beabsichtigt, die Maßnahmen ergreift und das KBA sich von der Wirksamkeit überzeugt, würden Zweifel an der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen nicht weiter bestehen.“ (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“, S. 72)

Opel Insignia 2.0l

„Wenn der Hersteller die beabsichtigten Maßnahmen ergreift und das KBA sich von der Wirksamkeit überzeugt, würden der Verdacht auf eine unzulässige Verringerung der Wirkung des Emissionskontrollsystems aus Bauteilschutzgründen nicht weiter bestehen.“

Opel Zafira 1.6l Euro 6

„Wenn der Hersteller die beabsichtigten Maßnahmen ergreift und das KBA sich von der Wirksamkeit überzeugt, würden der Verdacht auf eine unzulässige Verringerung der Wirkung des Emissionskontrollsystems aus Bauteilschutzgründen nicht weiter bestehen.“

Zu den genannten Fahrzeugen mit Typzulassung in anderen europäischen Ländern sagt der Bericht:

„In den übrigen Fällen wird das KBA die jeweils zuständigen europäischen Genehmigungsbehörden über alle Ergebnisse und insbesondere über die ermittelten Auffälligkeiten informieren und diese um eine weitere Bewertung bitten.“

 

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