1. Straßenbauarbeiten sollen zeitlich gestrafft werden. Baustellen sollen nur im unbedingt notwendigen zeitlichen Umfang sowie in einem für den Ferienverkehr verträglichen Rahmen eingerichtet werden.
2. Vor und nach den Feiertagen sollen keine Baustellen auf ausgewiesenen Umleitungsstrecken eingerichtet werden.
3. Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Transporte sollen Autobahnen von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern und von Freitag vor Pfingsten möglichst nur von 22 bis 6 Uhr nutzen. Transporte außerhalb der Nachtstunden sollen nur in besonders dringenden Fällen zugelassen werden.
4. Das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen von 0 bis 22 Uhr soll an Ostern und Pfingsten besonders streng überwacht werden.
5. Auch die Nutzung der Autobahnen durch LKW der Bundeswehr zu Übungszwecken soll vor, an und direkt nach den Feiertagen nicht erlaubt werden.
Die Länder werden zudem gebeten, für einen schnellstmöglichen, lückenlosen Verkehrswarndienst zu sorgen und länderübergreifend auf Ausweichstrecken für stauanfällige Strecken hinzuweisen.
Alexander Dobrindt: "Nach den Erfahrungen der Vorjahre wird es auch dieses Jahr zu Ostern und Pfingsten wieder eng auf Deutschlands Autobahnen. Wir ergreifen deshalb gezielte Maßnahmen, um den Reiseverkehr so flüssig wie möglich zu halten. Zum Beispiel Baustellen nur, wo es unbedingt notwendig ist und strenge Überwachung der Fahrverbote für LKW."
Über aktuelle Baustellen auf Autobahnen informiert die Bundesanstalt für Straßenwesen: www.bast.de/baustelleninfo.