Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Warteschleifen bei Sonderrufnummern keine Kosten verursachen dürfen. "Die Neuregelung hat die Rechte der Kunden im Telekommunikationsmarkt deutlich erweitert und gestärkt", so Aigner. "Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden davon deutlich profitieren."
Die Neuregelung zu den Warteschleifen ist ein wichtiger Baustein in einer ganzen Reihe von weitgehenden Verbesserungen, die die Novelle des Telekommunikationsgesetzes für die Verbraucher bringt. Eine Auswahl weiterer Verbesserungen, die bereits seit 10. Mai 2012 greifen: Wenn bei einem Umzug die Leistung des Telekommunikationsanbieters am neuen Wohnort nicht angeboten wird, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle eines Anbieterwechsels darf die Unterbrechung höchstens einen Kalendertag dauern. Bei der Rufnummernmitnahme, die im Fall des Anbieterwechsels möglich sein muss, hat die Freischaltung der Rufnummer innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Zudem müssen Call-by-Call-Anbieter seit August 2012 ihren Telefonkunden vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr mitteilen.