"Ohne Wärme aus Biomasse wird die Wärmewende nicht gelingen", so der Staatssekretär. Biomasse hat derzeit einen Anteil von nahezu 87 Prozent an der gesamten erneuerbaren Wärme, für ihren weiteren Ausbau stehen zudem nachhaltige Rohstoffpotenziale in der Land- und Forstwirtschaft bereit. "Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich bei der Novelle des MAP für höhere Fördersätze für Biomasseheizungen eingesetzt. Jetzt kommt es in der Praxis auf die Anwender an, die Möglichkeiten des neuen MAP zu nutzen", so Bleser.
Hintergrund:
In Deutschland wird rund die Hälfte der verbrauchten Endenergie für die Wärmeerzeugung eingesetzt. Mit einem Anteil von knapp zehn Prozent erneuerbarer Wärme kommt die Energiewende im Wärmebereich jedoch in den letzten Jahren kaum voran. Die Bundesregierung will dies ändern und den Anteil erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent steigern.
Der Einsatz von Bioenergie ist dabei unverzichtbar. Die Rohstoffpotenziale für den Ausbau von Wärme aus Biomasse sind vorhanden, das hat nicht zuletzt die 3. Bundeswaldinventur gezeigt: Demnach sind die Holzvorräte im Wald in den letzten zehn Jahren um sieben Prozent angestiegen. Zudem stehen beachtliche Mengen an biogenen Nebenprodukten und Reststoffen für die Wärmeerzeugung bereit. Auch der Anbau schnellwachsender Bäume zur Holzproduktion auf landwirtschaftlichen Flächen kann deutlich ausgeweitet werden.
Aus dem Marktanreizprogramm erhalten besonders effiziente und emissionsarme Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel deshalb künftig eine höhere Förderung:
Die Basisfördersätze für neu errichtete Biomasseanlagen zwischen 5 und 100 kW wurden deutlich angehoben. Die Zuschüsse für förderfähige Pelletheizkessel werden z.B. mehr als verdoppelt und betragen in der Basisförderung künftig 80 EUR/kW installierte Nennwärmeleistung.
Die pauschale Förderung für Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen wird beibehalten. Scheitholzvergaserkessel können mit 2.000 EUR/Anlage (vorher 1.400 EUR) und Hackschnitzelheizungen mit 3.500 EUR/Anlage (vorher 1.400 EUR) gefördert werden. Besonders moderne Biomasseanlagen werden bspw. auch in Neubauten gefördert und erhalten den Basisfördersatz im Rahmen der so genannten Innovationsförderung. So werden künftig 3.500 EUR für innovative Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher - und für Hackschnitzelheizungen gewährt, sofern sie mit einem Staubfilter zur Emissionsreduzierung ausgerüstet sind.
Alle Informationen, Richtlinien und Antragsformulare zum Marktanreizprogramm stehen auf www.bafa.de und www.kfw.de bereit.