Die einzelnen Bundesländer legen jeweils fest, welche Gebiete ihrer Fläche als ländliche Räume charakterisiert werden. Mecklenburg-Vorpommern definiert beispielsweise das gesamte Landesgebiet mit Ausnahme der kreisfreien Städte als ländliche Regionen, während in Thüringen nur die Oberzentren Erfurt, Gera und Jena ausgenommen sind.
Die Attraktivität der ländlichen Räume zu erhalten und weiter zu fördern ist ein wesentliches Ziel des BMEL. Dabei sollen die ländlichen Räume in ihrer Gesamtheit gestärkt werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt stellt heute bei der Tagung "Leben und arbeiten in ländlichen Regionen" die Eckpunkte seiner Politik für ländliche Regionen dar.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.bmel.de/unserland
Quelle: BMEL