Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 375649

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmel.de
Ansprechpartner:in Pressestelle +49 30 185293170
Logo der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Bundesregierung schafft Berufsbild zur Honorarberatung

Ministerin Aigner: "Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung"

(lifePR) (Berlin, )
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf entsteht ein neues Berufsbild zur Honorarberatung im Bereich der Geldanlage. "Wir stellen die Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage und schaffen damit den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung. Interessenkonflikte werden hier weitgehend vermieden. Der Honorarberater wird nicht von Umsatzzielen oder Provisionszahlungen beeinflusst, sondern kann sich voll und ganz auf die Bedürfnisse des Kunden konzentrieren", unterstrich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner die Bedeutung des neuen Berufsbildes. Gleichzeitig äußerte sie die Erwartung, die Stärkung der Honorarberatung werde den Wettbewerb intensivieren und positive Effekte auf die Anlageberatung haben: "Der Kunde und seine persönlichen Interessen müssen immer im Vordergrund stehen. Nur Banken und Berater, die diesen Grundsatz berücksichtigen, werden langfristig auf dem Anlagemarkt erfolgreich sein können."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sie dürfen die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte auch vermitteln, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen. Werden Provisionen gezahlt oder sind sie Teil der Gesamtkosten eines Anlageproduktes, müssen Honorarberater die Provision unverzüglich und in voller Höhe an den Kunden weiterreichen. Mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers für ein gesetzliches Berufsbild des Honorarberaters hatte Bundesverbraucherministerin Aigner im Juli 2011 die Grundlage für den aktuellen Gesetzentwurf geschaffen.

"Der Wert der Beratung muss wieder in den Vordergrund rücken. Dazu bietet die Neuregelung zur Honorarberatung eine große Chance", sagte Aigner. "Wir haben jetzt die Grundlage gelegt, aber die Entscheidung liegt letztlich beim Verbraucher selbst: Am Ende werden die Kunden und der Markt entscheiden, welche Kultur in der Anlageberatung sich durchsetzen wird", sagte Aigner. Wichtig sei, dass der Verbraucher vor jedem Beratungsgespräch wisse, mit wem er es zu tun hat: mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert oder mit einem unabhängigen Berater, der vom Honorar für seine Beratungsleistung lebt. Aigner betonte, Deutschland sei mit seiner nationalen Regelung europaweit beispielgebend: "Wir warten nicht auf eine europäische Lösung, wir handeln und gehen entschlossen voran."

"Honorar-Finanzanlagenberater" und "Honorar-Anlageberater"

Mit dem "Honorar-Finanzanlagenberater" und dem "Honorar-Anlageberater" sollen zwei neue Berufsbilder geschaffen werden: Die gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater sollen nur über Fonds und einige Formen der Unternehmensbeteiligung beraten dürfen. Demgegenüber sollen die bei den Banken und anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen angesiedelten Honorar-Anlageberater umfassend über die Geldanlage beraten dürfen - zu Wertpapieren, Staatsanleihen, offenen und geschlossenen Fonds oder zu Unternehmensbeteiligungen. Die Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen dann nicht mehr auf Provisionsbasis tätig werden. Bieten Finanzinstitute Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche organisatorisch, funktional und personell voneinander trennen.

Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen setzt Maßstäbe

Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 entschlossen gehandelt und unter anderem mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt. Dabei festigen Maßnahmen wie die Einführung von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen, die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt und jetzt zur Honorarberatung das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzinstitute. "Geldanlage ist eine Frage des Vertrauens. Die von uns umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen stärken die Verbraucher und den Finanzmarkt gleichermaßen. Sie machen die Verbraucher zu Partnern, nicht nur zu Kunden", so Aigner.

Hintergrund zur "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen":
www.bmelv.de/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.