Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben nach Auffassung Blesers bei der Verabschiedung des Alkoholsteuergesetzes 2013 ein klares Zeichen für die Unterstützung der Klein- und Obstbrenner gesetzt. Danach bleibt das traditionelle, bislang überwiegend in Süd- und Südwestdeutschland zulässige und steuerlich begünstige Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auch nach 2017 erhalten und wird für ganz Deutschland geöffnet. Damit erkennt die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens und den Beitrag an, den das Brennen von Obst von hochstämmigen Streuobstbäumen zum Arten- und Naturschutz und zum Erhalt einer in Europa einmaligen Kulturlandschaft leistet. Neben einer verstärkten Selbstvermarktung von qualitativ hochwertigen Edelbränden und Geisten sieht Staatssekretär Bleser nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols auch Marktnischen für Agraralkohol, der über Erzeugerorganisationen für Agraralkohol vermarktet werden kann. Das 2013 reformierte Agrarmarktstrukturrecht sieht auch im Agraralkoholsektor die Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen vor.
Hintergrundinformation
Derzeit gibt es bundesweit rund 16.000 aktive Klein- und Obstbrennereien, sogenannte Abfindungsbrennereien. Insgesamt lassen jährlich zwischen 50.000 und 100.000 Erzeuger, die auch als Stoffbesitzer bezeichnet werden, ihr Obst und Streuobst in einer solchen Abfindungsbrennerei zu Alkohol und Spirituosen verarbeiten. Der von Klein- und Obstbrennereien hergestellte Alkohol wird noch immer zu rund 40 Prozent zur industriellen Verwertung im Rahmen des Branntweinmonopols an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert. Aufgrund der Entscheidung der EU, wonach das Branntweinmonopol Ende 2017 auslaufen muss, werden seit 2010 immer mehr Obst- und andere Edelbrände selbst vermarket.