Bei den Ergebnissen der MPU gab es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, rund 35 Prozent als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft.
Alkoholauffälligkeit war wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU. Der Anteil der Begutachtungen bei den Alkoholfragestellungen in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit sank von 2014 auf 2015 um knapp sechs Prozent, die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit um über sieben Prozent. Dagegen stieg die Zahl der Begutachtungen wegen erstmaliger Alkoholauffälligkeit um rund fünf Prozent an.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
Weitere Informationen:
• www.bast.de (Langfassung)
• www.bast.de/mpu (Informationen zur MPU)