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Bundesagentur für Arbeit

Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis 31. März

Wichtiger Termin für Arbeitgeber

(lifePR) (Offenburg, )
Die Agentur für Arbeit Offenburg weist die Unternehmen mit Sitz im Agenturbezirk auf die Ende März fällige Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hin. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.

Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der Agentur für Arbeit Offenburg zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März - eine Fristverlängerung ist nicht möglich - nachholen. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit.

Informationen zum Anzeigeverfahren erhalten Interessierte über die Hotline unter 0721 - 82 37 066 täglich von 7.30 bis 10 Uhr.

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