Mit Hilfe dieser Leistungsnachweise wird von den Finanzämtern ein besonderer Steuersatz ermittelt, insbesondere dann, wenn im zurückliegenden Jahr beispielsweise Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) bezogen wurden.
Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter http://statistik.arbeitsagentur.de.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter www.twitter.com/bundesagentur