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Bundesagentur für Arbeit

Kurzfristig noch gute Chancen auf Ausbildung

Zum offiziellen Ausbildungsbeginn über 5.600 freie Lehrstellen

(lifePR) (Nürnberg, )
Aktuell gibt es 5.660 freie Ausbildungsstellen und 4.060 unversorgte Jugendliche. Auch nach dem offiziellen Start im neuen Ausbildungsjahr können Jugendliche eine Lehre antreten. Dafür gibt es keine festen Fristen. So ist auch ein Ausbildungsbeginn im September, Oktober oder noch später möglich. Die zuständigen Kammern entscheiden in diesen Fällen individuell.

"Die Arbeitgeber, die ihre freien Ausbildungsstellen bisher noch nicht besetzen konnten, sollten die Nachwuchssuche kreativ gestalten und spätestens jetzt auch schulschwächeren Bewerbern eine Chance im Auswahlverfahren geben. Zusätzlich lohnt sich der Blick auf eine andere Zielgruppe. Auch junge Erwachsene bis Mitte dreißig kommen für eine Ausbildung in Betracht. Hier können die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Rahmen der betriebliche Einzelumschulung auch finanziell unterstützen", sagte Dr. Klaus Schuberth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
 
Gemeldete Ausbildungsbewerber: 20.630
Unversorgte Bewerber  4.060
Gemeldete Berufsausbildungsstellen: 19.076
Freie Ausbildungsstellen  5.664
 
Auf dem ersten Blick scheint die Situation auf dem sächsischen Ausbildungsmarkt recht ausgeglichen zu sein. Den aktuell 5.664 freien Ausbildungsstellen stehen noch 4.060 Jugendliche gegenüber, die nach einer Ausbildung suchen. Rechnerisch gibt es aktuell für jeden Ausbildungsbewerber eine freie Stelle. Jedoch passen Angebot und Nachfrage nicht immer zusammen.
 
"Die jungen Menschen, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten sich auch mit ihrem Berufsberater in Verbindung setzen und gemeinsam mit ihm zum Wunschberuf auch Alternativen finden. In vielen Berufen gibt es auch nach Ausbildungsbeginn deutlich mehr freie Stellen als Interessenten. Die Chancen auf einen kurzfristigen Erfolg bei der Suche nach einer Berufsausbildung stehen aktuell recht gut", so Schuberth.
 
Die Berufsberater kennen Berufsinhalte, Anforderungen an die Bewerber und können gleich vor Ort freie und passende Ausbildungsstellen anbieten. Sie beraten zudem zu den Entwicklungen am Ausbildungsmarkt und den Berufschancen nach der Ausbildung.
 
Personalentscheider hingegen, sollten in die Auswahlprozesse auch schulschwächere Jugendliche einbeziehen. Oftmals lohnt sich hier ein zweiter Blick. Betriebe stehen aufgrund der früher hohen Bewerberzahlen heute vor einer schwierigen Situation. Es gibt nur noch halb so viele Bewerber wie im Jahr 2005 und dennoch sollen kluge Personalentscheidungen getroffen und gute Nachwuchskräfte für das Unternehmen gewonnen werden.
 
Damit die freien Ausbildungsstellen besetzt werden können und auch leistungsschwächere Schüler ihre Chance erhalten, bietet die Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung an. Durch ausbildungsbegleitende Hilfen - Nachhilfeunterricht in Theorie oder Praxis - können fehlende Kenntnisse oder schlechtere Noten in der Berufsschule ausgeglichen werden.
 
"Unternehmer sollten auch den Fokus der Bewerbersuche erweitern und junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen berücksichtigen. Auch in diesen Menschen steckt Potenzial", sagte Schuberth.
 
Rechnerisch können freie Ausbildungsstellen nicht vollständig besetzt werden. Deshalb bieten die Arbeitsagenturen und Jobcenter die betriebliche Einzelumschulung an.
 
Dadurch können junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren in einer um ein Drittel verkürzten Ausbildungszeit zum Berufsabschluss geführt werden. Die lebensälteren Auszubildenden beginnen mit der Berufsausbildung meist direkt im zweiten Lehrjahr und durchlaufen die Ausbildung in theoretischen und praktischen Phasen - genau wie jeder klassische Auszubildende. Aktuell sind rund 14.600 junge Erwachsene arbeitslos gemeldet und haben keinen Berufsabschluss.

"Unternehmen können durch die betriebliche Einzelumschulung Ausbildungsstellen besetzen, entwickeln in kürzerer Zeit Fachkräfte für den eigenen Betrieb, brauchen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht berücksichtigen und gewinnen Menschen mit erster Berufs- und Lebenserfahrung für ihr Unternehmen", erklärt Schuberth.

Neben der verkürzten Ausbildungszeit bietet dieses Instrument zur Fachkräftesicherung auch viele Vorteile für die Teilnehmer. So bekommen sie während der gesamten Ausbildung Fahrkosten, Lernmittel, Kosten für Prüfungen, Kinderbetreuungskosten sowie Arbeitslosengeld I oder Leistungen aus der Grundsicherung ausgezahlt. Die Ausbildungsvergütung stockt diese Leistungen bis zu den individuellen Freibeträgen zusätzlich auf.

Damit die Ausbildungsinhalte aus dem ersten Ausbildungsjahr möglichst lückenlos nachgeholt werden können, übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zusätzlichen Stütz- bzw. Nachhilfeunterricht. Außerdem bieten die umschulungsbegleitenden Hilfen eine individuelle Lernprozessbetreuung und ein Coaching, was Abbrüche vermeiden und den Erwerb des Berufsabschlusses sicherstellen soll. Dieses Angebot ist für den Unternehmer und den Einzelumschüler kostenfrei. Die Aufwendungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Betriebe die bis heute noch keine geeigneten Ausbildungsbewerber gefunden haben, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden, um gemeinsam die Möglichkeit abzuklären, ob der freie Ausbildungsplatz mit einem jungen Erwachsenen in Form einer betrieblichen Einzelumschulung besetzt werden kann. Hierbei unterstützen die persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice.

>> www.dasbringtmichweiter.de
>> Hotline für Arbeitgeber:   0800 4 5555 20
>> Hotline für Jugendliche:   0800 4 5555 00

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Bundesagentur für Arbeit

Aktuell gibt es 5.660 freie Ausbildungsstellen und 4.060 unversorgte Jugendliche. Auch nach dem offiziellen Start im neuen Ausbildungsjahr können Jugendliche eine Lehre antreten. Dafür gibt es keine festen Fristen. So ist auch ein Ausbildungsbeginn im September, Oktober oder noch später möglich. Die zuständigen Kammern entscheiden in diesen Fällen individuell.

"Die Arbeitgeber, die ihre freien Ausbildungsstellen bisher noch nicht besetzen konnten, sollten die Nachwuchssuche kreativ gestalten und spätestens jetzt auch schulschwächeren Bewerbern eine Chance im Auswahlverfahren geben. Zusätzlich lohnt sich der Blick auf eine andere Zielgruppe. Auch junge Erwachsene bis Mitte dreißig kommen für eine Ausbildung in Betracht. Hier können die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Rahmen der betriebliche Einzelumschulung auch finanziell unterstützen", sagte Dr. Klaus Schuberth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Gemeldete Ausbildungsbewerber: 20.630
Unversorgte Bewerber 4.060
Gemeldete Berufsausbildungsstellen: 19.076
Freie Ausbildungsstellen 5.664

Auf dem ersten Blick scheint die Situation auf dem sächsischen Ausbildungsmarkt recht ausgeglichen zu sein. Den aktuell 5.664 freien Ausbildungsstellen stehen noch 4.060 Jugendliche gegenüber, die nach einer Ausbildung suchen. Rechnerisch gibt es aktuell für jeden Ausbildungsbewerber eine freie Stelle. Jedoch passen Angebot und Nachfrage nicht immer zusammen.

"Die jungen Menschen, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten sich auch mit ihrem Berufsberater in Verbindung setzen und gemeinsam mit ihm zum Wunschberuf auch Alternativen finden. In vielen Berufen gibt es auch nach Ausbildungsbeginn deutlich mehr freie Stellen als Interessenten. Die Chancen auf einen kurzfristigen Erfolg bei der Suche nach einer Berufsausbildung stehen aktuell recht gut", so Schuberth.

Die Berufsberater kennen Berufsinhalte, Anforderungen an die Bewerber und können gleich vor Ort freie und passende Ausbildungsstellen anbieten. Sie beraten zudem zu den Entwicklungen am Ausbildungsmarkt und den Berufschancen nach der Ausbildung.

Personalentscheider hingegen, sollten in die Auswahlprozesse auch schulschwächere Jugendliche einbeziehen. Oftmals lohnt sich hier ein zweiter Blick. Betriebe stehen aufgrund der früher hohen Bewerberzahlen heute vor einer schwierigen Situation. Es gibt nur noch halb so viele Bewerber wie im Jahr 2005 und dennoch sollen kluge Personalentscheidungen getroffen und gute Nachwuchskräfte für das Unternehmen gewonnen werden.

Damit die freien Ausbildungsstellen besetzt werden können und auch leistungsschwächere Schüler ihre Chance erhalten, bietet die Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung an. Durch ausbildungsbegleitende Hilfen - Nachhilfeunterricht in Theorie oder Praxis - können fehlende Kenntnisse oder schlechtere Noten in der Berufsschule ausgeglichen werden.

"Unternehmer sollten auch den Fokus der Bewerbersuche erweitern und junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen berücksichtigen. Auch in diesen Menschen steckt Potenzial", sagte Schuberth.

Rechnerisch können freie Ausbildungsstellen nicht vollständig besetzt werden. Deshalb bieten die Arbeitsagenturen und Jobcenter die betriebliche Einzelumschulung an.

Dadurch können junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren in einer um ein Drittel verkürzten Ausbildungszeit zum Berufsabschluss geführt werden. Die lebensälteren Auszubildenden beginnen mit der Berufsausbildung meist direkt im zweiten Lehrjahr und durchlaufen die Ausbildung in theoretischen und praktischen Phasen - genau wie jeder klassische Auszubildende. Aktuell sind rund 14.600 junge Erwachsene arbeitslos gemeldet und haben keinen Berufsabschluss.

"Unternehmen können durch die betriebliche Einzelumschulung Ausbildungsstellen besetzen, entwickeln in kürzerer Zeit Fachkräfte für den eigenen Betrieb, brauchen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht berücksichtigen und gewinnen Menschen mit erster Berufs- und Lebenserfahrung für ihr Unternehmen", erklärt Schuberth.

Neben der verkürzten Ausbildungszeit bietet dieses Instrument zur Fachkräftesicherung auch viele Vorteile für die Teilnehmer. So bekommen sie während der gesamten Ausbildung Fahrkosten, Lernmittel, Kosten für Prüfungen, Kinderbetreuungskosten sowie Arbeitslosengeld I oder Leistungen aus der Grundsicherung ausgezahlt. Die Ausbildungsvergütung stockt diese Leistungen bis zu den individuellen Freibeträgen zusätzlich auf.

Damit die Ausbildungsinhalte aus dem ersten Ausbildungsjahr möglichst lückenlos nachgeholt werden können, übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zusätzlichen Stütz- bzw. Nachhilfeunterricht. Außerdem bieten die umschulungsbegleitenden Hilfen eine individuelle Lernprozessbetreuung und ein Coaching, was Abbrüche vermeiden und den Erwerb des Berufsabschlusses sicherstellen soll. Dieses Angebot ist für den Unternehmer und den Einzelumschüler kostenfrei. Die Aufwendungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Betriebe die bis heute noch keine geeigneten Ausbildungsbewerber gefunden haben, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden, um gemeinsam die Möglichkeit abzuklären, ob der freie Ausbildungsplatz mit einem jungen Erwachsenen in Form einer betrieblichen Einzelumschulung besetzt werden kann. Hierbei unterstützen die persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice.

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>> Hotline für Jugendliche: 0800 4 5555 00

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