"In der Vorweihnachtszeit fragen die Menschen immer wieder bei uns in den Arbeitsgemeinschaften nach, ob sie zusätzliches Geld zum Kauf von Weihnachtsgeschenken bekommen können. Wir müssen diese Anfragen immer wieder verneinen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Kosten als Anteile in den monatlichen Zahlungen enthalten sind", erläutert der Sprecher der Arbeitsagentur Leipzig Hermann Leistner. "Deshalb können die Arbeitsgemeinschaften keine finanziellen Zuschüsse für erhöhte Aufwendungen in der Weihnachtszeit, wie zum Beispiel Geschenke oder auch den Weihnachtsbaum gewähren."
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