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Die meisten Sanktionen wurden wegen verpassten Terminen ausgesprochen

Jahresbilanz 2015: Sanktionen in der Grundsicherung

(lifePR) (Nürnberg, )
Im vergangen Jahr haben die sächsischen Jobcenter insgesamt 74.800 Sanktionen ausgesprochen. Die durchschnittliche Sanktionsquote lag bei 3,5 Prozent und beweist, dass sich 96,5 Prozent der hilfebedürftigen Frauen und Männer an ihre Pflichten und Vereinbarungen gehalten haben. Im Jahr 2015 musste insgesamt für 27.900 Frauen und Männern die Grundsicherung gekürzt werden.

„Die meisten der in den Jobcentern gemeldeten Frauen und Männer verhalten sich richtig, wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit“, sagte Dr. Regine Schmalhorst, Vizechefin der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, anlässlich der heute neu veröffentlichten Jahresstatistik.

Sachsens Jobcenter haben im Jahr 2015 insgesamt 74.780 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (79,1 Prozent oder 59.138), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (10,7 Prozent oder 7.973) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (7,5 Prozent oder 5.626).

Im Vergleich zum Jahr 2014 sind 1.509 mehr Sanktionen ausgesprochen wurden. Dieser Anstieg ist auf die weiter gestiegene Zahl der nicht eingehaltenen Termine in den Jobcentern zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Leistungskürzungen aus diesem Grund um 2.669 gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Leistungskürzungen wegen der Ablehnung einer Arbeit oder der Nichteinhaltung von Vereinbarungen gesunken (minus 1.035 und minus 77).

„Der sächsische Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Mit aktuell über 31.000 freien Stellen sind die Chancen auf Beschäftigung gut wie nie zuvor. Weil die Mitarbeiter der Jobcenter möglichst viele Menschen in reguläre und dauerhafte Arbeit bringen wollen, werden sehr häufig Termine vereinbart. Damit nimmt leider auch die Zahl der nichteingehaltenen Termine zu. Umso wichtiger ist es, dass die in den Jobcentern gemeldeten Frauen und Männer unsere Angebote annehmen. Dann sind die Chancen am größten, eine Arbeit oder Ausbildung zu erhalten“, so Schmalhorst.

Die Sanktionsquote lag 2015 bei 3,5 Prozent. Das bedeutet: Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich bei 3,5 Prozent der jahresdurchschnittlich 271.400 erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Leistungen der Grundsicherung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt. Wie bereits in den Vorjahren am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 5,9 Prozent). Bei den Älteren hingegen lag die Sanktionsquote mit 0,9 Prozent auf vergleichsweise geringem Niveau. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Sanktionsquote noch bei 3,4 Prozent.

„Leider sind Frauen und Männer aus der Grundsicherung häufig vielen Vorurteilen ausgesetzt. Um das zu ändern und um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für sie zu schaffen, werben die Arbeitsagenturen und Jobcenter mit den Partnern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik für deren Einstellung. Denn Fakt ist, Hartz-IV-Empfänger sind motiviert und haben berufliche Kompetenzen. Hier lohnt sich bei der Personalauswahl der zweite Blick“, so Schmalhorst.

Im vergangenen Jahr erhielten 27.871 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens eine neue Sanktionen. Damit ist die Zahl der Menschen, deren Leistungen ganz, teilweise oder wiederholt gekürzt wurden, im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.572 gesunken. Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzung lag vergangenes Jahr in Sachsen bei 108 Euro.

Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind bemüht, ihre Kunden vor Meldeversäumnissen zu bewahren, zum Beispiel durch Erinnerungsanrufe. Zusätzlich bieten die Jobcenter auch eine kostenlose SMS-Terminerinnerung an. Kunden, die es wünschen, erhalten vor ihrem Termin im Jobcenter eine automatische Benachrichtigung per SMS.

Kostenfreier SMS-Dienst der Bundesagentur für Arbeit:

Der SMS-Service der Bundesagentur für Arbeit soll die arbeitsuchenden Menschen an Termine erinnern und dadurch ungeplante Terminausfälle vermeiden. 24 Stunden vor jedem Termin erhalten interessierte Kunden eine SMS mit Datum, Uhrzeit und Ort des Termins.
Mit dem kostenfreien SMS-Service besteht die Möglichkeit, Kunden nicht nur schriftlich, sondern auch auf Wunsch zusätzlich per SMS an den bevorstehenden Termin in der Agentur für Arbeit oder im gemeinsam betriebenen Jobcenter zu erinnern.

Den SMS-Service bieten alle elf sächsischen Arbeitsagenturen sowie die gemeinsamen Jobcenter (Jobcenter Chemnitz, Jobcenter Leipzig, Jobcenter Dresden, Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jobcenter Mittelsachsen, Jobcenter Zwickau, Jobcenter Vogtland, Jobcenter Nordsachsen) an.

Beantragt werden kann dieser Service ganz einfach, per Telefon über die Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit (0800 4 5555 00) oder über die Hotline des örtlichen Jobcenters.

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