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Beschäftigungsquote bleibt unverändert bei 4,1 Prozent

Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung

(lifePR) (Nürnberg, )
Menschen mit einem Handicap haben es im Vergleich zu nicht behinderten Menschen schwerer, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie sind leider häufig noch vielen Vorurteilen ausgesetzt. Richtig eingesetzt sind sie leistungsfähige, motivierte und engagierte Mitarbeiter.

Die Allianz "Arbeit + Behinderung" hat in Sachsen bundesweit einzigartige Fördermöglichkeiten geschaffen, damit diese Frauen und Männer wieder in Lohn und Brot kommen.


"Der sächsische Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig und die Menschen mit Handicap haben bisher kaum von der positiven Arbeitsmarktentwicklung profitieren können. Dabei sind sie häufig gut qualifiziert, motiviert und nicht weniger leistungsfähig. Vielmehr sind sie - richtig eingesetzt - motivierte und engagierte Mitarbeiter", erklärt Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Während sich die Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 2005 bis 2013 halbiert hat (minus 200.639 oder minus 50,1 Prozent), stieg sie bei den arbeitslosen Schwerbehinderten (plus 714 oder plus sieben Prozent). Aktuell sind in Sachsen 10.862 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet. Deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit liegt mit 5,8 Prozent auf steigendem Niveau und ist mehr als doppelt so hoch, wie im Jahresdurchschnitt 2005 (2,5 Prozent).

Bis 2025 wird die Zahl der Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter um rund 400.000 zurückgehen. Damit fehlt ein Teil der Arbeitskräfte, die zur Produktivität und Konkurrenzfähigkeit der sächsischen Betriebe beitragen.

Deshalb müssen künftig alle Fachkräftereserven noch stärker als bisher genutzt werden. Dazu gehören auch die arbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Aktuell haben etwa achtzig Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss. Damit ist der Fachkräfteanteil bei den schwerbehinderten Arbeitslosen höher als in der Gesamtarbeitslosigkeit.

Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert. Betriebe mit mindestens zwanzig Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Frauen und Männern zu besetzen. Nach der neusten Statistik waren im Jahr 2012 in den sächsischen Betrieben 33.986 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 4,1 Prozent. Seit Jahren liegt sie auf etwa demselben Niveau - so beispielsweise im Jahr 2005 bei 3,8 Prozent. Damit wird in Sachsen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt. Jedoch ist erkennbar, dass die Beschäftigungsquote im Bereich der privaten Arbeitgeber mit 3,3 Prozent deutlich unter dem sächsischen Gesamtschnitt liegt und hingegen die öffentlichen Arbeitgeber die Beschäftigungsquote mit 6,4 Prozent erfüllt haben.

Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote (Ist-Quote) und von der Arbeitsplatzzahl. Sie liegt für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 115 und 290 Euro im Monat.

"Ich würde es begrüßen, wenn Menschen mit Handicap bei der Personalauswahl mehr als bisher berücksichtigt werden. Beratung zu technischen Hilfsmitteln und zu finanzieller Unterstützung erhalten die Personalentscheider von der Agentur für Arbeit", so Cordt abschließend.

So wird beispielsweise durch den Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen das Arbeitsentgelt für bis zu zwei Jahre mit bis zu 70 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung gezahlt. In besonderen Fällen kann dieser Eingliederungszuschuss bis zu 96 Monate gezahlt werden.

Die am 3. Dezember 2010 gegründete "Allianz Arbeit + Behinderung" hat zusätzliche, bundesweit einzigartige Fördermöglichkeiten zur Einstellung von Menschen mit Handicap ins Leben gerufen.

Durch das Sächsische Arbeitsmarktprogramm werden zusätzliche Beschäftigungsprämien bis zu 3.000 Euro für die Einstellung in Arbeit und bis zu 4.000 Euro für die Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden gezahlt.

Durch die Förderung "Inklusion" werden bestehende Förderungen bei neu eingerichteten Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf bis zu 10.000 Euro aufgestockt. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagenturen.

Zusätzlich unterstützen die Technischen Berater der Bundesagentur für Arbeit bei der Planung und Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.

Hintergrundinformationen:

Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, am Leben der Gesellschaft teilzuhaben, sie gehören in die Mitte der Gesellschaft! Es leben rund 356.000 Menschen mit einer Behinderung in Sachsen. Fast die Hälfte (45,4 Prozent) dieser Menschen sind im erwerbsfähigen Alter. Sie begegnen uns im Alltag als Kollegen, als Kunden, im Freundes- und Familienkreis.

Bleibt das Risiko einer Schwerbehinderung gleich, wird allein aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der schwerbehinderten Menschen in arbeitsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) bis zum Jahr 2025 um zehn Prozent höher liegen als im Jahr 2007.

Zeitreihe zu den Beschäftigungsquoten in Sachsen:

Jahr - Prozent
2003: 3,5%
2004: 3,7%
2005: 3,8%
2006: 3,7%
2007: 3,7%
2008: 3,8%
2009: 3,9%
2010: 4,0%
2011: 4,1%
2012: 4,1%


Fördermöglichkeiten im Detail:

Beantragt werden diese Leistungen vor der Einstellung beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

- Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Bis zu 2 Jahre kann der Betrieb bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes gefördert bekommen. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Förderung sogar bis 60 Monate erfolgen, bei über 55 Jährigen bis zu 96 Monaten.

Hinweis: Nach 24 Monaten setzt die jährliche 10-Prozent-Degression ein. Die Nachbeschäftigungspflicht entfällt bei der Einstellung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

- SAP - Sächsisches Arbeitsmarktprogramm
Je nach Betriebsgröße wird nach Auslaufen der Probezeit eine Erstprämie bis zu 2.000 Euro und nach einem weiteren Jahr eine Zweitprämie mit bis zu 1.000 Euro für die Einstellung eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gezahlt. Ausbildungsverhältnisse werden mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr gefördert.

- INKLUSION
Unternehmen, die ältere schwerbehinderte Menschen auf einen neuen Arbeitsplatz einstellen oder neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen, können ergänzend zum Sächsischen Arbeitsmarktprogramm eine zusätzliche Förderung bis maximal 10.000 Euro erhalten. Die Initiative Inklusion ergänzt die Förderung von Unternehmen nach dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm und wird finanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds.

- Technische Berater
Die Technischen Berater sind Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit und Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Sie klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Handicap möglich ist. Zudem geben sie Informationen und leisten Unterstützung bei Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.

Mitglieder der Allianz Arbeit + Behinderung:
  1. Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  2. Deutscher Gewerkschaftsbund - Bezirk Sachsen
  3. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
  4. Handelsverband Sachsen
  5. Handwerkskammer Chemnitz
  6. Handwerkskammer Dresden
  7. Handwerkskammer zu Leipzig
  8. Industrie- und Handelskammer Chemnitz
  9. Industrie- und Handelskammer Dresden
  10. Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  11. Kommunaler Sozialverband Sachsen
  12. Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.
  13. Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen
  14. Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
  15. Sächsischer Landkreistag e.V.
  16. Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
  17. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
  18. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  19. Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.
  20. Unternehmerverband Sachsen e.V.
  21. Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V.
Weitere Informationen: www.soziales.sachsen.de/...

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