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Bundesagentur für Arbeit

02. Januar 2015 meiden

(lifePR) (Leipzig, )
Das Jahresende ist ein typischer Entlassungszeitpunkt. Menschen werden zum 01. Januar arbeitslos. Befristete Verträge laufen häufig zum Jahresende aus, aber auch betriebsbedingte Kündigungen werden wirksam.

Die allermeisten haben sich in den letzten Monaten schon Arbeit suchend bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter Leipzig gemeldet oder tun das in den nächsten Tagen. "Das ist richtig so und entspricht den gesetzlichen Forderungen einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung. Nach dieser Meldung ist der nächste Schritt dann der, dass sich die betroffenen Menschen spätestens am ersten Tag ihrer eingetretenen Arbeitslosigkeit das nächste Mal persönlich melden und das wiederum führt dazu, dass sehr viele von ihnen am 02. Januar zu uns kommen und dann sehr lange Wartezeiten hinnehmen müssen. Das kann jeder vermeiden, wenn man die Arbeitstage vorher im November und Dezember nutzt. Also nicht bis zum ersten Arbeitstag im Januar warten, sondern vorher zu uns kommen", erklärt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner.

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