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Wie Kapitalanleger zum Opfer ihres eigenen Netzwerkes werden oder Bankberatung ohne Bank!

wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen.

(lifePR) (Dieburg, )
Jeder Mensch ist in irgendeiner Weise vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte, Soziale Netzwerke im Internet usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel: Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugungen, politische Standpunkte, wirtschaftliche Situation usw.

Das Vertrauen das wir unserem "Netzwerk" schenken, gereicht uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren warnt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Dazu muss man wissen, dass die Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind nach Informationen über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung möglicher Kapitalanleger perfektioniert.

Der Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes. Logisch, denn wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen. Die Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur aus diesem einen Satz: "Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!

Die Finanzberater wissen ganz genau sobald die Verbindung zu dem Netzwerk des Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des Kunden überwunden, und damit kann ein weiteres Opfer der Statistik zweifelhafter Kapitalanlagen hinzugefügt werden.

Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem Satz: "Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen"!

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für "seriöse" Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit machen. Dass, man dem "Promi" vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert, lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da offensichtlich niemand wirklich interessiert.

Achtung auch bei der Anlageberatung von "seriösen" Banken. Oft wir hier unter falscher Flagge beraten. Der Kunde ist der Meinung er sitzt seinem "Bankbeamten" gegenüber, dabei handelt es sich tatsächlich um einen freien Mitarbeiter eines externen Beratungsunternehmens. Die Beratung findet aber in den Geschäftsräumen der Bank statt und auf der vom "Berater" überreichten Visitenkarte wirbt auch das Logo der Bank um Vertrauen. Dem interessierten Anleger wird also bewusst der Eindruck vermittelt, dass die Anlageberatung von "seiner" Bank erbracht wird. Dieser Eindruck wird noch dadurch untermauert, dass der "Berater" offensichtlich Zugang zu den Kontodaten seines "Beratungsopfers" hat.

Statt transparenter zu beraten, versuchen die Kreditinstitute mit anderen Mitteln, die strenge Rechtsprechung zu umgehen. Die Postbank AG, respektive die Postbank Finanzberatung AG, bietet hierfür ein interessantes Beispiel: Sie behauptet gegenüber den geschädigten Anlegern, dass sie als Postbank Finanzberatung AG gar keine Bank sei und mithin nicht der derzeit strengen Rechtsprechung unterliege. "Es erstaunt schon, wenn sich ein Unternehmen "Bank" nennt und nach eigener Auskunft als solche gar nicht tätig ist". Hier werden die Kunden für dumm verkauft, da sie überhaupt keine Chance haben zu bemerken, dass die Anlage im Endeffekt durch die Postbank Finanzberatung AG vertrieben wird.

In den von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten betreuten Fällen wurde den Anlegern gerade der Eindruck vermittelt, dass die Beratung von der Deutschen Postbank AG erfolgen würde, auch der Berater war teilweise derselbe wie bei der Deutschen Postbank AG. Es ist daher durchaus möglich, dass sich Anleger teilweise auch in Fällen, in denen ihnen die Beteiligung von der Postbank Finanzberatung AG vermittelt wurde, auch auf die günstige "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH berufen können.

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: "Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt kann im Nachhineinen nicht behaupten, keine Ahnung zu haben und nicht zu wissen was im Einzelnen gelaufen ist. Die Bank die solche Machenschaften selbst initiiert hat oder auch nur duldet muss auch für die Schäden, die dadurch angerichtet werden vollumfänglich haften. Und das heißt letztendlich den Anlegern das Geld zurückzahlen. Mit dieser Haftung wäre den Initiatoren solcher kundenfeindlichen Konstruktionen der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in den letzten Wochen erste Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 250.000,- Euro eingereicht. Weitere Klagen werden in den nächsten Tagen folgen.

Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.

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