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Ist der LF - Flottenfonds VII noch zu retten?

Kurz vor Jahresende wurde den Anlegern des LF-Flottenfonds VII mitgeteilt, dass diese neben der Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft auch noch einen neuen Kapitalbeitrag in Höhe von 10 % leisten sollen

(lifePR) (Dieburg, )
Die Anleger des LF-Flottenfonds VII hatten sich an den beiden Schiffen "MT Hamburg Star" Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG und "MS Patricia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG beteiligt.

Mit Rundschreiben vom 14.12.2012 informierte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger darüber, dass eine vorzeitige Rückzahlung der als unverzinslich Darlehen gewährten Auszahlungen dringend erforderlich ist. Auch wird seitens der Treuhandgesellschaft mitgeteilt, dass die "MT Hamburg Star" nur dann weiter betrieben werden kann, wenn neues Eigenkapital seitens der Anleger aufgebracht werden wird.

Grund für diese Aufforderung ist, dass die finanzierenden Banken nun die zeitnahe Rückzahlung der Auszahlungen die als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, einfordert. Die beiden Fondsgesellschaften des LF-Flottenfond VII stehen daher aus finanzieller Sicht extrem unter Druck.

Neben diesen finanziellen Schwierigkeiten teilt die Treuhandgesellschaft aber auch noch mit, dass hier bezüglich der MT Hamburg Star Schifffahrgesellschaft mbH & Co. KG dringend finanzielle Unterstützung benötigt wird. Es deutet sich daher bezüglich dieser Fondsbeteiligung eine drohende Insolvenz an. Es wird diesbezüglich auch auf die drohende Zahlungsunfähigkeit hingewiesen. Sodann wird das gesamte "finanzielle Desaster" kurz angeschnitten, indem man den Anlegern mitteilt, dass die Chartereinnahmen seit September 2009 nicht mehr dazu verwandt werden konnten, Tilgungen an die Banken zu leisten. Vielmehr konnten seit 2009 wohl auch nicht einmal mehr die Betriebskosten eingefahren werden, sodass die Bank zahlreiche Stundungen gewähren musste.

Anleger werden daher aufgefordert, hier 10 % ihrer Beteiligungssumme am LF-Flottenfonds VII zur Verfügung zustellen. Sollte das "Sanierungskonzept" scheitern, wird wohl hier die Insolvenz drohen. Dies wäre für die Anleger mit erheblichen Schäden und einem totalen Kapitalverlust verbunden. Auch würde die Rückzahlung sämtlicher Ausschüttungen drohen.

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Mandanten bezüglich der Risiken von Schiffsfondsbeteiligungen nicht ordnungsgemäß beraten wurden, bestehen auch heute noch Möglichkeiten, sich von der Anlage in den LF-Flottenfonds VII zu lösen bzw. Schadenersatz gegenüber den Beratern bzw. gegenüber den vermittelnden Banken geltend zu machen.

Zahlreiche Mandanten schilderten, dass über ein bestehendes Totalverlustrisiko nicht aufgeklärt wurde. Auch wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass eine derartige unternehmerische Beteiligung für die Altersvorsorge nicht geeignet ist. Vielmehr wurde aufgrund der positiven Prognosen, welche zu hoch angesetzt waren, dargestellt, dass hohe Renditen zu erzielen seien und die Beteiligung dennoch als sehr sicher angesehen werden kann. Dies entspricht gerade nicht den Tatsachen. Vielmehr tragen die Anleger das gesamte unternehmerische Risiko des gesamten Fonds.

Sollte die Beteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden sein, wäre diese verpflichtet gewesen, über sogenannte Rückvergütungen aufzuklären. Auf die Rechtsprechung des BGH sei an dieser Stelle hingewiesen. Ein weiterer Punkt im Rahmen der fehlerhaften Beratung ist auch der unterlassene Hinweis auf die Höhe der sogenannten "weichen Kosten". Zahlreiche Schiffsfahrtgesellschaften haben in den Emissionsprospekten die Vermittlungs-, Vertriebs- und sonstigen weichen Kosten nur unzureichend angegeben. Folge ist, dass nur ein geringerer Teil des eingesetzten Kapitals tatsächlich in den Kauf des Schiffes investiert wurde. In einigen Fällen wurden nur ca. 70 % oder weniger des eingesetzten Kapitals tatsächlich für den Schiffskauf investiert. Die restlichen Kosten wurden als weiche Kosten schlichtweg zu Lasten der Anleger nicht investiert.

Anleger des LF-Flottenfonds VII ist daher anzuraten, die Beratungssituation und den Beitritt zu diesem Fonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Aus den benannten Gründen bestehen gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. "LF-Flottenfonds VII, Schiffsfonds" beizutreten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ LF - Flottenfonds VII" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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