Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 428383

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Concept 1 - Schneeballsystem? Aufsichtspflichtverletzung der BAFiN im Fall concept 1, Inh. Jens B.?

Herr Jens Marcus B. betreibt seit dem Jahr 1999 als Einzelkaufmann unter der Firmierung Concept 1 eine Unternehmens- und Vermögensberatung

(lifePR) (Dieburg, )
Anleger konnten bei Concept 1 bzw. bei Herrn B. die verschiedensten Geldanlagegeschäfte tätigen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde den Anleger suggeriert, dass sich das angelegte Geld erheblich vermehren sollte. So fühlten sich die Anleger gut beraten und verdienten teilweise in der Vergangenheit tatsächlich gutes Geld - bis nun wohl ein Schneeballsystem aufflog. Herr B. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Anleger konnten über Concept 1 ihre Gelder zu bestimmten, stets weit über dem Marktpreis liegenden hohen Prozentsätzen anlegen, sich selbst als stille Gesellschafter an der Concept 1 beteiligen oder so genannte Mitarbeiteraktien von DAX- Unternehmen weit unterhalb des Börsenpreises erwerben. Verkäufer dieser Mitarbeiteraktien sollten Mitarbeiter der jeweiligen DAX-Unternehmen sein. Diese Aktien sollten dann nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist zum Börsenpreis verkauft werden. Als garantierte Rendite wurde den Anlegern mindestens 20 % versprochen. Diese Rendite sollte über bestimmte abgeschlossene Versicherungen garantiert sein.

Inzwischen ist das Büro von Concept 1 für die besorgten Anleger nicht mehr zu erreichen. Herr B. sitzt in Untersuchungshaft, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden erfahrungsgemäß noch bestimmte Zeit andauern.

Viele Anleger der Concept 1 Unternehmensberatung Vermögensberatung deren Inhaber Herr Jens B. war, suchen nun nach dessen Inhaftierung Hilfe und wollen ihr investiertes Geld zurück. Es geht in Summe um Millionen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ging die concept 1 bereits seit 1999 ihren Geschäften nach. Insbesondere der Handel mit sogenannten Inhaberaktien schien vorzüglich zu laufen. Den Kunden wurde hierbei die Möglichkeit geboten, so genannte Mitarbeiteraktien von DAX- Unternehmen weit unterhalb des Börsenpreises zu erwerben und in Depots bis zum Ablauf der Haltefristen zu verwahren. Verkäufer dieser Mitarbeiteraktien sollten Mitarbeiter der jeweiligen DAX-Unternehmen sein. Diese Aktien sollten dann nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist zum Börsenpreis verkauft werden. Als garantierte Rendite wurde den Anlegern mindestens 20 % versprochen. Diese Rendite sollte über bestimmte abgeschlossene Versicherungen garantiert sein.

Die für dieses Kommissionsgeschäft notwendige Erlaubnis der Concept 1 bzw. des Herrn B. nach dem Kreditwesengesetz lag dabei genauso wenig vor, wie die Erlaubnis zu den verschiedenen Einlagegeschäften die die concept 1 bzw. Herr Jens B. ebenfalls parallel noch betrieb. Der BSZ e.V. hatte hierüber bereits berichtet.

Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) aus der Fachanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen in Jena welcher geschädigte Anleger der concept 1 vertritt, liegen nun erste Anhaltspunkte dafür vor, dass die Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht versagt haben könnte.

Nach Informationen von Dr. Morgenstern wusste die BAFiN bereits seit Jahren von den verbotenen Geschäften der concept 1 bzw. von Herrn Jens B. Dennoch ist die BAFiN nicht eingeschritten und hat die verbotenen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz unterbunden bzw. die Rückabwicklung angeordnet. Dies wäre nach Ansicht von Dr. Morgenstern aber ihre Pflicht als Aufsichtsorgan gewesen.

Eine mögliche Konsequenz aus einer Pflichtverletzung könnte sein, dass die geschädigten Anleger dann Haftungsansprüche gegenüber der BAFiN geltend machen könnten. Ihnen stünde hierdurch eine mögliche solvente Schuldnerin für ihre Ansprüche zur Verfügung. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. empfiehlt den betroffenen Anlegern aufgrund der schwierigen Gemengelage die individuellen Ansprüche der Betroffenen anwaltlich prüfen zu lassen. Darüber hinaus wird von seiner Kanzlei aktuell ein gerichtlicher Arrestantrag geprüft, mit dem betroffenen Anlegern Ansprüche auf die Konten und Finanzanlagen der Concept 1 bzw. von Herrn B. gesichert werden sollen. Betroffene Anleger können sich an einem möglichen Arrestverfahren beteiligen. Daher bestehen aufgrund der vorliegenden Tatsachenlage sehr gute Gründe für die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft ,,Concept 1" anzuschließen und von einer starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.