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CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Insolvenz schockt Anleger

Die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind insolvent. Müssen Anleger noch Jahre Geld in diese Fonds einbezahlen, ohne etwas zurückzubekommen? Es gibt Alternativen.

(lifePR) (Dieburg, )
Die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind insolvent. Müssen Anleger noch Jahre Geld in diese Fonds einbezahlen, ohne etwas zurückzubekommen? Es gibt Alternativen.

Aktuelle Situation

Das Amtsgericht Würzburg hat am 17.02.2015 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG angeordnet. Damit sind die Befürchtungen der letzten Wochen zur Gewissheit geworden. Seit Monaten melden sich besorgte Anleger bei dem BSZ e.V. und berichten, dass ihre Auszahlungsansprüche nicht erfüllt werden und dass Aufforderungsschreiben nicht beantwortet werden. Kein Wunder: Briefe können an der Firmenadresse nicht mehr zugestellt werden, weil sie kein Mitarbeiter entgegennimmt und weil der Briefkasten überquillt.

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche wegen Betrugs

Im Dezember letzten Jahres wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen fünf verantwortliche Personen der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetrugs eingeleitet hat. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts wurden die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, rund 30 000 Anleger geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre Beteiligungen an den Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA erworben haben. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.

Was bedeutet das vorläufige Insolvenzverfahren?

Mit der Insolvenz der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 wird nun ein neues Kapitel in dem Drama um verbrannte Anlegergelder aufgeschlagen. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht zunächst in der Sicherung und Erhaltung des Vermögens der beiden Fondsgesellschaften. Dennoch müssen die betroffenen Anleger damit rechnen, dass die bislang gezahlten Gelder verloren sind. Außerdem wird der Insolvenzverwalter ausstehende Einlagen einfordern, soweit er sie zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens benötigt. Ein Insolvenzverfahren in dieser Größenordnung dauert erfahrungsgemäß viele Jahre, so dass die Anleger, die ihre Einlagen in Raten erbringen, befürchten müssen, dass sie noch viele Jahre zahlen müssen, dafür aber keine Rückflüsse mehr bekommen.

Möglichkeiten zum Ausstieg

Gerade Ratensparer sollten deshalb prüfen, ob sie aus der Fondsgesellschaft aussteigen können. Die Möglichkeit hierzu besteht insbesondere in den Fällen, in denen der Abschluss des Beteiligungsvertrages auf eine Haustürsituation zurückzuführen ist und/oder der Vermittler den Anleger über die Risiken oder die Funktionsweise des empfohlenen CSA Fonds arglistig getäuscht hat. Ein wirksamer Ausstieg hätte zur Folge, dass die ursprünglich vereinbarten monatlichen Raten nicht mehr bezahlt werden müssen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertreten mittlerweile viele CSA-Anleger. Vielen haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte schon helfen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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